Zusammenfassung
„Wahl ist die Bestellung von Organen eines Gemeinschaftsgebildes durch Abstimmung einer Mehrheit von Wahlberechtigten (Gegensätze: Ernennung, Bestimmung durch Los)“ (Karl-Heinz Seifert).1 Wahlen zum Zweck der Organbestellung gibt es auf den verschiedensten Ebenen unseres gesellschaftlichen Lebens. Bei dieser Definition gehören zu Wahlen politische Wahlen, berufständische Wahlen, Wahlen zu Organen der Sozialversicherungsträger und eine Vielzahl anderer öffentlich-rechtlicher Wahlen. Dieser Beitrag befaßt sich ausschließlich mit politischen Wahlen und ist auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Es wird vor allem die Systematik der Wahlen zum Bundestag behandelt. Diese durch die Begrenzung des Umfanges dieses Beitrages notwendige Einschränkung scheint vertretbar, da die Wahlen zu Landtagen und Gemeindevertretungen nach einem ähnlichen Wahlsystem erfolgen, nur daß dem Wähler bei den beiden letzteren nur eine Stimme zur Verfügung steht. Die Kommunen haben bei der Vorbereitung und Abwicklung aller Wahlen erhebliche Arbeit zu leisten.
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Literatur
Karl-Heinz Seifert, Wahlrecht und Wahlsysteme, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, Bd. 11, S. 473 ff., Stuttgart, Tübingen, Göttingen 1961.
Karl-Heinz Seifert, Das Bundeswahlgesetz, Berlin und Frankfurt/M. 1957.
Grundlagen eines deutschen Wahlrechts. Bericht der vom Bundesminister des Innern eingesetzten Wahlrechtskommission, Bonn 1955.
Helmut Unkelbach, Grundlagen der Wahlsystematik, Göttingen 1956.
V. D’Hondt, Systeme Pratique et Raisonné de Represantation Proportionelle, Brüssel 1882.
Dieter Nohlen u.a., Wahlsysteme der Welt, Daten und Analysen, Ein Handbuch, München und Zürich 1978.
Vgl. zum Kommunalwahlrecht auch Hans Meyer in Bd. 2 dieses Handbuchs, S. 37 ff.
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Gunzert, R. (1983). Statistik und Wahlen. In: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-68259-9_2
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