Zusammenfassung
Die in den meisten Fällen durch Sitzenbleiben, Abstempelung als geistig Behinderter, mehrfaches Umschulen und schließlich durch die bereits beschriebenen Ansätze zur Sonderpädagogik gekennzeichnete Schulkarriere endet meist mit dem Ablauf der gesetzlichen Schulpflicht, die je nach der Gesetzgebung des Landes zwischen 14 und 18 Jahren aufhört. Oft ist ein vorzeitiges Abbrechen der Schulzeit gesetzlich möglich, während in manchen Ländern fortführende Lehrgänge zur Berufs Vorbereitung angeboten werden. Im folgenden beschäftigen wir uns mit der Berufsvorbereitung in den späten Schuljahren sowie mit der Berufsausbildung nach Ablauf der Schulpflicht (WOLFENSBERGER, 1967). Das Verlassen der Schule und der Übergang ins Erwachsenenalter bilden einen weiteren Meilenstein für viele geistig Behinderte, der für das gesamte Leben entscheidend sein kann. Auf die Untersuchungen zum Übergang ins Erwachsenenalter und zum Erfolg im Berufsleben gehen wir deshalb besonders ein. Abschließend sollen noch die Fürsorgemaßnahmen im Erwachsenenalter besprochen werden. Auf einführende Darstellungen dieses Bereichs von BROWNING (1974) und DANIELS (1974) sei hier verwiesen.
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© 1978 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Spreen, O. (1978). Ausbildung, Berufseingliederung und Umweltanpassung im Jugendlichen- und Erwachsenenalter. In: Geistige Behinderung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-66919-4_12
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