Zusammenfassung
Der Gewerberaummieter wird bei der Ersatzmieterstellung weitgehend außen vor gelassen. Zwar wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß auch er einmal ein Recht zur Ersatzmieterstellung haben kann. Wegen seiner zumeist ausschließlich finanziellen Motivation wird ein Überwiegen der Interessen des Gewerberaummieters jedoch nur selten für möglich gehalten1. Dagegen gilt § 549 I 2 ohne rechtliche Modifikation ebenso für Gewerberaummietverhältnisse. Die Diskrepanz zwischen der Regelung der Untervermietung und der Rechtsgrundsätze zur Ersatzmieterstellung ist hier also noch größer, so daß sich die Frage nach der Dialektik beider Rechtsinstitute besonders dringlich stellt
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Kandelhard, R. (1999). Die Dialektik bei der Gewerberaummiete. In: Die Rechte des Wohnraum- und des Gewerberaummieters zur Realisierung einer Bedarfsänderung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-60040-1_9
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