Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht jedoch die Anwendbarkeit der staatlichen Sicherheitsregulierung medizinischer Technik auf medizinische Informatik in einem weiten Sinne. Medizinische Expertensysteme stellen hiervon lediglich einen Teilbereich dar. Im folgenden sollen diese genauer verortet werden in der medizinischen Informatik, welche unterschiedlichste Softwareanwendungen umfaßt. Die folgende Kategorisierung hat zudem den Zweck, die spätere Subsumtion der verschiedenen Softwareanwendungen unter die rechtlichen Regelungen vorzubereiten und zu ermöglichen. Sie schließt sich in den Grundzügen an eine vom MEDIS-Institut erarbeitete Differeпzierung257 an, erläutert diese und weist auf weitere Unterdifferenzierungen hin. Die erste Unterscheidung knüpft an die Zwecksetzung der Software an und fragt danach, ob diese ausschließlich der Pflege medizinischer Daten dient oder ob sie medizinische Daten nutzt und gegebenenfalls die anschließende Behandlung beeinflußt.
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Janßen, K. (1997). Kategorisierung medizinischer Informatik zwecks Einordnung in das Recht technischer Sicherheit — Expertensysteme als Teil medizinischer Informatik. In: Medizinische Expertensysteme und staatliche Sicherheitsregulierung. MedR. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59060-3_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-59060-3_10
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