Emissionsrechtehandel — eine neue Perspektive für die deutsche Klimapolitik nach Kioto pp 142-145 | Cite as
Schlußbetrachtung
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Zusammenfassung
Sobald das in Kioto im Dezember 1997 verabschiedete Klimaprotokoll in Kraft tritt, sind die Industrieländer erstmals völkerrechtlich verbindlich zu einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet. Durch die interne Lastenverteilung im Rahmen der von der EU eingegangenen Zielgemeinschaft (Bubble) nach Art. 4 des Protokolls wird Deutschland seine Emissionen der sechs erfaßten Gase bzw. Stoffgruppen Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) sowie Schwefelhexafluorid (SF6) gegenüber 1990 im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21% reduzieren müssen.
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