Zusammenfassung
Nach einem wegen Quellenarmut der „urkundenarmen Epoche“ (10.—12. Jahrhundert) und sonstigen Behinderungen unseres Wissens nur schwer durchschaubarem Stillstand — vermutlich nur ein scheinbarer und jedenfalls nicht in allen Reichsteilen gleichartiger Stillstand — werden neue Formen des Siedlungsausbaus seit der Wende vom 12. auf das 13. Jahrhundert wieder deutlicher sichtbar. Warum die Reformbemühungen der karolingischen Epoche im 10. und beginnenden 11. Jahrhundert nicht fortgesetzt wurden, entzieht sich im einzelnen unserer Kenntnis. Gewi ß sind dafür nicht allein die „staatlichen“, d.h. die Zerfallserscheinungen der Königsmacht verantwortlich zu machen; denn auch au ß erhalb des engeren Machtbereiches des deutschen Königtums (und des unter den Ottonen wiederbelebten Kaisertums) begegnen wir durchaus gleichartigen Erscheinungen. Was uns berichtet wird, stammt überwiegend aus dem grundherrlichen Bereich, der den Zerfall in eine östliche und westliche Reichshälfte — bei weitgehender Verselbständigung der letzteren — nicht nur gut überstanden, sondern sogar zum eigenen Vorteil ausgenutzt hat: Die Wirkungen der Immunität werden jetzt erst recht sichtbar. Vorübergehend auftauchende Zwischengebilde wie Stammesherzogtümer, die aber allmählich zum Lehnsherzogtum werden1, schaffen wenig Abhilfe. Sie waren, wie das Königtum der Zeit selbst, auf rivalisierende Adelsgruppen angewiesen, deren charakteristisches Merkmal der Wechsel ist. Aber all das wirkte nicht tief in die inneren Verhältnisse hinein: „Volk“ und „Stamm“ wurden in der Sprache der Quellen als die Gemeinschaft bzw.
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Bader, K.S., Dilcher, G. (1999). Die ländliche Siedlung im Zeitalter des hoch- und spätmittelalterlichen Landesausbaus. In: Deutsche Rechtsgeschichte. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58639-2_4
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