Zusammenfassung
Die Dienstpflichten eines Beamten auf Lebenszeit oder auf Zeit, die nach § 42 I 1 BBG den Prüfungsmaßstab für seine Dienstfähigkeit bilden, sind anhand des sich aus dem Amt im abstrakt-funktionellen Sinn ergebenden Aufgabenkreises zu bestimmen; dieser Prüfungsmaßstab ist durch die eine anderweitige Verwendung dienstunfähiger Beamter ermöglichende Neuregelung in § 42 III BBG nicht verändert worden. Die für die Dienstfähigkeit eines Beamten auf Probe maßgeblichen Dienstpflichten sind darüber hinaus anhand des Aufgabenbereichs zu bestimmen, der die Grundlage für eine spätere Verbeamtung auf Lebenszeit bildet. Bei einem Beamten auf Widerruf ist auf die Gesamtheit der dienstlichen Aufgaben abzustellen, die ihm von der die Ausbildung leitenden Behörde übertragen werden kann.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1999 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Plückhahn, D. (1999). Fazit. In: Beendigung des Beamtenverhältnisses und Übertragbarkeit anderer Ämter bei Dienstunfähigkeit. Potsdamer Rechtswissenschaftliche Reihe, vol 6. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58636-1_9
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-58636-1_9
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-66308-9
Online ISBN: 978-3-642-58636-1
eBook Packages: Springer Book Archive