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Allokation von Spenderorganen — Medizinische Voraussetzungen und verwaltungsmäßige Handhabung im Mitteldeutschen Transplantationsverbund

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Die Allokation von Spenderorganen

Part of the book series: MedR Schriftenreihe Medizinrecht ((MEDR))

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Zusammenfassung

Wenn man unter Allokation die Umverteilung von Mitteln unter rationalen Gesichtspunkten versteht, dann bedeutet das für die Transplantationsmedizin eine Allokation nach Regeln, die, so wie es im Transplantationsgesetz festgeschrieben ist, dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaften entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten. Da derzeitig die Schere zwischen zur Verfügung stehenden Organen und den auf eine Transplantation wartenden Patienten immer weiter auseinander klafft, kommt der Mangelverwaltung der zur Verfügung stehenden Organe eine immer größer werdende Bedeutung zu. Die Schwierigkeiten liegen in dem Problem der Definition derjenigen Faktoren, die Erfolgsaussicht garantieren und derjenigen, die eine Dringlichkeit definieren. Aus dem Umstand, daß sich Erfolgsaussicht und Dringlichkeit widersprüchlich als Verteilungskriterien gegenüber stehen können, und aus der Tatsache, daß es unter einer Rationierung, wie sie derzeitig die Verteilung der Organe auf die große Zahl der auf eine Transplantation Wartenden darstellt, eine allseits befriedigende Lösung nicht geben kann, wird ersichtlich, daß das Allokationsproblem in der Transplantationsmedizin nicht nur ein ärztliches, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt. Die Mediziner müssen Faktoren für die Erfolgsaussicht und Dringlichkeit nach dem Stand der Medizinischen Wissenschaften evaluieren und innerhalb von zu definierenden Zeitabschnitten reevaluieren. Die Gesellschaft dagegen muß unter Einbeziehung dieser von den Medizinern vorgegebenen Kriterien ein Verteilungsmodell erarbeiten, welches, bei unter Rationalisierungsbedingungen nicht möglicher absoluter Gerechtigkeit, eine höchstmögliche gerechte Verteilung anstrebt. Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung wird deutlich, wenn ich CONRADS zitiere, der 1997 schreibt: Verbindliche Zugangs -und Allokationsregeln in der Transplantationsmedizin in einem Rechtsstaat dürfen keine Ausschluß- und Auswahlkriterien beinhalten, die die Grundrechte auf Menschenwürde, Gleichheit, körperliche Unversehrtheit und Leben mißachten.“

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© 1999 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Seiter, H., Hauss, J.P., Schubert, J. (1999). Allokation von Spenderorganen — Medizinische Voraussetzungen und verwaltungsmäßige Handhabung im Mitteldeutschen Transplantationsverbund. In: Dierks, C., Neuhaus, P., Wienke, A. (eds) Die Allokation von Spenderorganen. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58507-4_3

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