Zusammenfassung
Nachdem festgestellt wurde, daß der Bankkunde in bestimmten Fällen ein schuldrechtlich begründeten Anspruch auf vorzeitige Darlehensablösung besitzt, wird hier untersucht, ob dem Kreditnehmer darüber hinaus nicht eine weitere Möglichkeit zusteht, sich von der Kreditverbindlichkeit zu lösen. Die oben genannten Entscheidungen hat der BGH auf rein darlehensvertragliche Argumente gestützt. Vollständig ausgeklammert wurde dagegen, was die Parteien normalerweise im Rahmen des Sicherungsvertrages und der Grundschuldbestellung vereinbaren. In Rechtsprechung und Literatur ist bisher — soweit ersichtlich — nicht diskutiert worden, ob sich der Kreditnehmer mit der Zahlung auf die Grundschuld von der Kreditbindung einseitig lösen kann.
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Knops, KO. (2000). Kreditbeendigung durch Leistung vor Fälligkeit. In: Verbraucherschutz bei der Begründung, Beendigung und Übernahme von Immobiliarkreditverhältnissen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-58329-2_5
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