Zusammenfassung
Recht spielt in den Medien, der Politik und konsequenterweise auch in den Gesellschaftstheorien unserer Tage eine überragende Rolle. Kaum ein Thema, das nicht auf rechtliche Attribute hin thematisiert würde, kaum eine politische Entscheidung, die nicht verfassungsjuristisch in Frage gestellt werden könnte, und kaum ein Soziologe, der sich einer Frage ohne Bezug zu seiner rechtlichen Einordnung entledigen könnte. Auch die ’großen‘ soziologischen Theorien unserer Tage, die Diskurstheorie von Habermas und die Theorie autopoiëtischer Systeme von Niklas Luhmann haben den Verfahren des Rechts eine zentrale Funktion in der Gesellschaft zugedacht. Allerdings haben sie dabei entgegengesetzte Konzeption dessen, was Verfahren leisten können: Habermas1 erwartet von ihnen eine kommunikative Verständigung, die zur Legitimation ihrer Entscheidungen führt, während Luhmann2 als Leistung von Verfahren die Entscheidbarkeit selber sieht — ganz gleich, wie sich die einzelnen Beteiligten zu ihr stellen.
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Note
Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung — Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt 1991.
Niklas Luhmann: Das Recht der Gesellschaft, Frankfurt 1993.
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Blankenburg, E. (1995). Legitimation durch Verfahren?. In: Mobilisierung des Rechts. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57870-0_10
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