Zusammenfassung
Ein Gläubiger, der unstreitig einen Geldbetrag zu beanspruchen hat, benötigt für die zwangsweise Durchsetzung seiner Forderung einen sog. Vollstreckungstitel.1 Einen solchen Titel erhält man durch das Urteil. Deshalb wird der Gläubiger eine Klage auf Zahlung des geschuldeten Betrages in Betracht ziehen. Wenn aber der Schuldner die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht bestreitet, erscheint der Aufwand eines Zivilprozesses nur mit dem Ziel, einen Vollstreckungstitel zu erlangen und dadurch die Voraussetzungen für die zwangsweise Durchsetzung der Forderung zu schaffen, nicht angemessen. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem sog. Mahnverfahren dem Gläubiger die Möglichkeit eingeräumt, ohne Klageerhebung und somit auch ohne Urteil einen Vollstreckungstitel zu erhalten. Außerdem kann durch das Mahnverfahren erreicht werden, daß die Verjährung eines Anspruchs unterbrochen wird. Da die Kosten eines Mahnverfahrens geringer ausfallen als bei einem Zivilprozeß und es wesentlich schneller abzuwickeln ist als dieser, stellt es eine beachtenswerte Alternative zur Zahlungsklage dar. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß das Mahnverfahren nur wegen eines Anspruches zulässig ist, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand hat, und daß dieser Anspruch nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig sein darf (§ 688 ZPO). Eine weitere Einschränkung ergibt sich dadurch, daß solche Ansprüche vom Mahnverfahren ausgeschlossen werden, für die das Verbraucherkreditgesetz gilt, sofern für sie der effektive Jahreszins den zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Diskontsatz der Bundesbank um 12 Prozent übersteigt; das Verbraucherkreditgesetz gilt insbesondere für Verträge, durch die ein Kreditgeber (dies ist eine Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einen Kreditgewährt) einem Verbraucher einen entgeltlichen Kredit in Form eines Darlehens, eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe einräumt.
Dazu finden sich Einzelheiten im Abschnitt »Ich habe den Prozeß gewonnen, was jetzt?«
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Musielak, HJ. (1995). Das Mahnverfahren, eine Alternative zur Zahlungsklage. In: Mein Recht vor Gericht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57845-8_21
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