Zusammenfassung
Die initiale postoperative Überwachung erfolgt in den meisten Kliniken in einem Aufwachraum. Hier bleibt der Patient so lange, bis er bei vollem Bewußtsein ist und seine Atemtätigkeit ungestört sowie seine Kreislaufsituation stabilisiert ist. Aus juristischer Sicht besteht im Aufwachraum zwischen Operateur und Anästhesist eine Arbeitsteilung nach dem Vertrauensgrundsatz. Die Verantwortung liegt zwar primär beim Anästhesisten, dennoch gibt es auch Pflichten des Operateurs. Hierzu zählt vor allem die Kontrolle der neurovaskulären Situation. Dieses gilt ganz besonders in Situationen, in denen postoperativ ein Gips angelegt wurde. Die Beurteilung der postoperativen Röntgenbilder zeigt die Lage von eingebrachten Alloarthroplastiken und Metallimplantaten sowie die Stellung von durchgeführten Osteotomien. Die Überprüfung der Redon-Drainagen weist rechtzeitig eine Nachblutung auf.
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Jerosch, J., Attmanspacher, W. (2000). Postoperative Patientenbetreuung. In: Standardoperationen in Orthopädie und Unfallchirurgie. Steinkopff, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57723-9_7
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