Zusammenfassung
Bislang wurden die Komplexe der Beteiligung am Unterlassungsdelikt und des erfolgsqualifizierten Delikts unter besonderer Berücksichtigung des § 227 StGB jeweils isoliert betrachtet. Verbindet man diese Themenkreise miteinander, so fokussiert sich die Blickrichtung auf die bislang kaum beachtete Thematik der Körperverletzung mit Todesfolge durch ein garantenpflichtwidriges Unterlassen. Dabei sind folgende Konstellationen streng auseinanderzuhalten:
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— Das Basisdelikt, im vorliegenden also die Körperverletzung, wurde bereits durch ein garantenpflichtwidriges Unterlassen verwirklicht. Der Eintritt des tödlichen Erfolges beruht „unmittelbar“ auf dieser Unterlassung.
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Köhler, C. (2000). Das erfolgsqualifizierte Unterlassungsdelikt. In: Beteiligung und Unterlassen beim erfolgsqualifizierten Delikt am Beispiel der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 2271 StGB). Potsdamer Rechtswissenschaftliche Reihe, vol 9. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-57025-4_5
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