Zusammenfassung
„Wissenschaft will alles wissen“ — so sagte mir jüngst ein in seiner Forschung erfolgreicher Kollege und erinnerte damit an den Motor unserer Wissenschaften, die unbegrenzte Neugierde, den mit der Erkenntnis wachsenden Forscherdrang. Dieser Befund wurde dann allerdings mit der Forderung verknüpft, die Rechtsordnung müsse zur Förderung dieses Wissensdurstes sämtliche Rechtsschranken beiseite räumen. Dieses Postulat verfehlt den Gedanken der Wissenschaftsfreiheit und die Anforderungen moderner Wissenschaften. Freiheit gibt niemals Herrschaft über andere, weder im Wissen noch im Handeln, muss sich deshalb auf das Recht des von der Wissenschaft Betroffenen einrichten, auf sein Recht zur Privatheit, seinen Anspruch, unbeobachtet bleiben und schweigen zu dürfen, seinen Willen, sich zu bekleiden oder auch zu verkleiden.
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Kirchhof, P. (2003). Datenschutz und Forschungsfreiheit: Medizin in Verantwortung für den Patienten und den wissenschaftlichen Fortschritt. In: Kraus, T.W., Schmidt, J., Klar, E. (eds) Paradigmenwechsel im Umfeld der Chirurgie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-55556-5_7
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