Zusammenfassung
Harnuntersuchungen sollen aus Gründen der Reinlichkeit, vor allem aber wegen der Möglichkeit von Infektionen durch pathogene Bakterien, die öfter im Harn vorkommen, grundsätzlich an einem allein dafür bestimmten Arbeitsplatz oder noch besser in einem gesonderten, eigens dafür eingerichteten Arbeitsraum vorgenommen werden. Wegen der Infektionsgefahr ist weiterhin peinliche Sauberkeit stetes Gebot. Wenn in einem Harn pathogene Keime nachgewiesen werden oder sich auch nur ein Verdacht für ihr Vorhandensein ergibt, ist nach ausgeführter Untersuchung sorgfältige Händedesinfektion, z. B. mit Zephirol unbedingt erforderlich. Einfaches Händewaschen genügt nicht! Reste der untersuchten Harne sind infektionssicher zu beseitigen. Es kann durch Versetzen mit etwa 1/5 ihres Volumens an roher Salzsäure vor dem Ausschütten geschehen; auch die Gefäße können durch mehrstündiges Stehen mit verdünnter roher Salzsäure oder besser durch Auskochen mit 1%iger Sodalösung desinfiziert werden.
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Fischler, F., Schlemmer, F. (1960). Einführende Bemerkungen zur Harnuntersuchung. In: Anleitung zur Harnuntersuchung. J.F. Bergmann-Verlag, Munich. https://doi.org/10.1007/978-3-642-53815-5_1
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