Zusammenfassung
A. Seit Jahren wird immer wieder die Frage aufgeworfen: Ist eine organisierte Fortbildung der Beamten notwendig? Dabei wird im folgenden nur von höheren, gehobenen und mittleren Beamten die Rede sein, unter Beschränkung auf den Verwaltungsbereich und die Gerichte, während die technischen Beamten andere Wege ihrer Fortbildung zu beschreiten haben werden. Anderseits gilt bei der tatsächlichen Annäherung von Beamten und Angestellten das hier Ausgeführte auch für die höheren Gruppen der im öffentlichen Verwaltungsdienst ständig auf Privatdienstvertrag angestellten Personen, insbesondere für die entsprechenden Angestellten in Berlin und der sowjetischen Besatzungszone, wo es keine Beamten mehr gibt.
An die Zeit vor 1933 kann angeknüpft werden durch meine „Denkschrift über eine planvolle Fortbildung“, herausgegeben vom Reichsverband deutscher Verwaltungsakademien 1931.
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Peters, H. (1946). Die Fortbildung der Beamten. In: Zwischen Gestern und Morgen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-53115-6_13
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