Zusammenfassung
Einfache Stempel, die im Durchmesser nicht erheblich größer und nicht wesentlich kleiner als der Durchmesser ihres Stempelzapfens sind, werden mit ihrem Einspannteil aus einem Stück hergestellt. Der Einspannzapfen und der am Pressenstößel anliegende Bund müssen weich bleiben und dürfen nicht gehärtet werden. Es ist zu beachten, daß bei einteiliger Ausführung am Fuße des Einspannzapfens eine kleine und flache Ringnute eingestochen wird, um ein gutes Anliegen des Stempeloberteiles an der Stößelfläche zu gewährleisten. Größere Stempel — ein solcher ist im vorliegenden Werkzeugblatt angegeben — werden zweckmäßig an ihrer unteren Schnittfläche ausgespart, wobei am Schnittrand eine Ringfläche von der Breite t zu etwa 3 bis 8 mm stehenbleibt. Ausführung A zeigt einen abgesetzten, Ausführung B einen nichtabgesetzten Stempel. Im ersteren Falle sind die Herstellungskosten infolge Verminderung der Schleifzeit um ein weniges geringer, dafür ist aber die Einrichtung2 des Werkzeuges an der Maschine umständlicher und daher nicht zu empfehlen. Bei Ausführung A wird die Höhe h am Schnitteil des Stempels um einige Millimeter höher bemessen als das Maß, um welches der Stempel in die Schnittplatte eingeführt wird, damit nicht beim Emporgehen des Stempels der durchgelochte Streifen über dem Absatz hängenbleibt. Werden Schnittplatten (Teil 2) häufig verwendet, so werden sie mit einer Grundplatte (Teil 3) fest verbunden und beim Abschleifen nicht von dieser abgenommen.
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Literatur
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Kaiser (1957). Die konstruktive Ausführung einzelner Schnittwerkzeuge. In: Oehler, G. (eds) Schnitt≈, Stanz≈ und Ƶiehwerkzeuge. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-53107-1_3
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