Skip to main content

Grundlegendes zur Vorkalkulation von Bauarbeiten, besonders des Tiefbaues

  • Chapter
  • 47 Accesses

Zusammenfassung

Die folgenden grundlegenden Betrachtungen haben zwar allgemeine Gültigkeit für Bauarbeiten, sind jedoch in erster Linie auf große Bauobjekte, d. h. Tiefbauarbeiten zugeschnitten. Es werden die einzelnen Kostenarten näher untersucht und dadurch die allgemeinen Ausführungen über den Grundplan der Selbstkostenrechnung dem Verständnis näher gebracht. Das Zahlenmaterial für Tiefbaukalkulationen ist für den praktischen Kalkulator bestimmt. Das in Abschnitt XVI, .S. 289ff. gegebene Musterbeispiel für die Kalkulation einer größeren zusammenhängenden Bauarbeit zeigt die zweckmäßige Anlage einer Kostenberechnung in der Praxis an Hand des Betriebsprogramms. Es soll dem Irrtum vorbeugen, als seien die in den folgenden Abschnitten des Buches gegebenen Kalkulationssätze bereits fertige Preisermittlungen. Sie sollen lediglich durch Angabe vor allem des Lohnaufwands je Einheit der Leistung für die verschiedenen Bauvorgänge die Aufstellung von Kostenberechnungen erleichtern.

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Buying options

Chapter
USD   29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD   54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Learn about institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Der Begriff „Beschäftigungsgradd“ liegt eindeutig fest: Als „beschäftigt“ gilt ein Geräte so lange, als es im Baustelleneinsatz vorgehalten wird und eine Baustelle mit „Geräteleihgebühren“ belastet werden kann. Dabei ist es gleichgültig, ob das Geräte nun gerade arbeitet oder stillsteht (auch Winterpause, Reparatur u. dgl.). Steht also z. B. ein Geräte, das nach 9 Jahren mit 18 000 Betriebsstunden als „abgeschrieben“ gilt, im Laufe von 10 Jahren 1 Jahr auf dem Lagerplatz ohne Einsatzmöglichkeit, so ist der „Beschäftigungsgrad“ 90 v. H.

    Google Scholar 

  2. Geräteliste für die Bauwirtschaft, Druck und Verlag: Hermann Kiokow, Berlin SW 68, Alexandrinenstr. 77.

    Google Scholar 

  3. Die Lohn- und Materialkosten der Geräteunterhaltung werden zweckmäßig bei Bauarbeiten mit umfangreichem Geräteeinsatz (besonders Tiefbau) gesondert ermittelt nach § 2. Der Zuschlag auf die Vorhaltekosten für Eigengeräte in der Preisermittlung ergibt sich z. B. bei Annahme von Geschäftskosten mit 7% der Gesamtkosten (7,5% der Einzelkosten) und Gewinn-Wagnis- und Umsatzsteuerzuschlag von 6,5% der Gesamtkosten (7% der Selbstkosten) zu 15% der Gerätemiete (1,075a + 0,075 a = 1,15 a) Dieser Satz wäre wohl als Höchstsatz anzusprechen. Die Anordnung PR Nr. 55/47 des Verwaltungsamts für Wirtschaft in Minden hatte für Selbstkostenerstattungsverträge einen Zuschlag von 10 v. H. vorgesehen.

    Google Scholar 

  4. Man vergleiche dazu das Kapitel „Nachkalkulation der Betriebsstoffe“ im Anhang Abschn. I, 2.

    Google Scholar 

  5. Ohne Gleisanlagen Der Schwellenverbrauch erscheint unter „Kleingeräte und Werkzeuge“.

    Google Scholar 

  6. Die meisten Tarife sehen für Stammarbeiter gemäß R. T. O. § 12 Stammarbeiterzulagen von 0,05 DM je Stunde vor.

    Google Scholar 

  7. Die sozialen Aufwendungen 1. bis 4. (ohne Trennungsentschädigung für Stammarbeiter, welche als „Auslösungen“ vom Unternehmer zu zahlen sind) betrugen 1949 etwa 5% der reinen Lohnkosten. Sie mußten nach § 2, 2 der Baupreisverordnung besonders ausgewiesen werden.

    Google Scholar 

  8. Sie muß vom Bauherrn anerkannt sein. Der Erlaß PR-Nr. 19/47 des VAtW vom 26. 3. 1947 setzt als höchstzulässigen Zuschlag auf die Kosten der Schlechtwetterregelung 25 v. H. fest. Dieser Satz wurde infolge Erhöhung der Urlaubsgelder ab Okt. 1947 auf 28 v.H und 1949 auf 35 v.H erhöht

    Google Scholar 

  9. Nach den amtlichen Bestimmungen können für die Instandsetzung bis zu 30% der höchstzulässigen Gerätemiete berechnet werden, in unserem Falle also bei Eigengeräte 7800,— DM./Jahr, d. h. bis zu 650,— DM./Monat.

    Google Scholar 

  10. Für Tondichtungen der Sohle und Böschungen von Schiffahrtskanälen u. dgl.

    Google Scholar 

  11. 1 BAUMEISTER: „Über Berechnung des Kohlenverbrauchs von Baulokomotiven bei Baggerarbeiten.“ Bauingenieur 1933, H. 13/14.

    Google Scholar 

  12. Nach BAUMEISTER: „Grundlagen zur Berechnung der Lokomotivförderkosten in Baubetrieben.“ Bauingenieur 1934, H. 7/8 u. 9/10.

    Google Scholar 

  13. 1 Stromverbrauch der Motore bei elektrischem Antrieb siehe Abschnitt VII, S. 126ff. und Abschnitt XVI, S. 256.

    Google Scholar 

  14. Über „die Preisbildung für Baustoffe“ siehe die Veröffentlichung von Dipl.-Ing. F. BRÜGGEMANN, Deutscher Verlag für Politik und Wirtschaft, Otto Jamrowski, Berlin 1943.

    Google Scholar 

  15. 1 Einschließlich Gewinn- und Umsatzsteuer.

    Google Scholar 

  16. Wird besser zur „Baustelleneinrichtung“ gerechnet.

    Google Scholar 

  17. Die Tabelle soll die überschlägige Ermittlung von Frachtkosten ermöglichen. Da die Frachtsätze nur auf jederzeitigen Widerruf Gültigkeit haben, sind sie erforderlichenfalls zu berichtigen. Für genaue Frachtberechnungen ist der „Frachtsatzzeiger der Deutschen Reichsbahn“ zu benutzen.

    Google Scholar 

  18. Die Frachtsätze gelten für volle 15t-Ladungen in ungedeckten Wagen Für Ladungen von 5 bis 10 t und 10 bis 15 t und hei geschlossenen Waggons siehe Frachtsatzzeiger. Für Ladungen unter 5 t gilt der Stiückguttarif

    Google Scholar 

  19. Baumeister: Zeitgemäße Untersuchungen über Geschäftsunkosten und Gewinn im Baugewerbe. Bauingenieur 1933, Heft 5/6.

    Google Scholar 

  20. VOB neugedruckt 1947 vom Verlag des Druckhauses Tempelhof, Berlin.

    Google Scholar 

  21. Für den Selbstkostenvertrag ist die LSBÖ maßgebend (siehe § 8, S. 61). Das VAfW als Nachfolgebehörde des RfPr hat am 23.6. 1947 Grundsätze für die Abrechnung von Bauarbeiten nach den Selbstkosten herausgegeben (P.R.-Nr. 55/47).

    Google Scholar 

  22. In Bauverträgen, welche die Lohngleitklausel enthalten, dürfen (gemäß Erlaß RfPr vom 17.2. 1942) außer der Lohnerhöhung nur die lohngebundenen Kosten (Sozialaufwand + Lohnsummensteuer -+- Ausfuhrförderungsabgabe) und die Umsatzsteuer vergütet werden. Nach den Frühjahr 1949 gültigen Bestimmungen des VAfW war ein Höchstzuschlag von 38 v. H. auf die Löhne zulässig

    Google Scholar 

  23. Runderlaß Nr. 94/42 vom 22. 10. 1942 und RGB1 Nr. 76, Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖ) vom 11. 8. 1943.

    Google Scholar 

  24. Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. 11. 1936 (RGB1 I S. 340) = Reichspreisverordnung.

    Google Scholar 

  25. Für das Gebiet des Stahlbaues (Stahlbrücken und Stahlhochbau) bringt der von der Deutschen Reichsbahn seit 1925 eingesetzte „Richtausschuß für Stahlbauten“ laufend Richtlinien heraus.

    Google Scholar 

  26. z. B. Bauversicherung, besondere Wagnisse, besondere Entwurfskosten u. dgl.

    Google Scholar 

  27. Der Erlaß VAfW PR-Nr. 19/47 vom 26. 3. 1947 setzt statt dessen einen Zuschlag von 6 v. H. einschließlich Umsatzsteuer fest.

    Google Scholar 

  28. Das Preisermittlungswesen für Bauarbeiten im Sinne dieses Rundschreibens wird ausführlich behandelt in dem Werk von Dipl.-Ing. Gerhard Opitz: Selbstkostenermittlung für Bauarbeiten.

    Google Scholar 

  29. Teil I: Anleitung für den Aufbau der Preisermittlung.

    Google Scholar 

  30. Teil II: Die praktische Durchführung der Preisermittlung. Die Wirtschaftsgruppe Bauindustrie hat hierzu Formblätter für die Preisermittlung sowie ein Schulungsheft herausgegeben.

    Google Scholar 

  31. Die Bauherren anerkennen heute meist diese Bindung nicht und verlangen Einrechnung in die Einheitspreise. 2 Siehe Abschnitt II, § 1 S. 11 ff.

    Google Scholar 

  32. Dieser Erlaß ist als Anlage 2 in die Geräteliste vom 1. 8. 1944 aufgenommen.

    Google Scholar 

  33. Dieser Erlaß ist als Anlage 4 in die Geräteliste vom 1. 8. 1944 aufgenommen.

    Google Scholar 

  34. Nur bei Mietverträgen mit gewerblichen Vermietern. Bei Mietverträgen mit nichtgewerblichen Vermietern ist nur der 2fache Betrag der ungekürzten Ge-WibauSätze zulässig.

    Google Scholar 

  35. Wenn ein eigenes Geräte, dessen Verbleiben auf der Baustelle betriebsnotwendig ist, durch Umstände, welche weder der Bauherr noch der Unternehmer zu vertreten hat, länger als 10 aufeinanderfolgende Tage nicht benutzt wird, so hat der Unternehmer für die folgenden Tage Anspruch auf Stilliegegebühren.

    Google Scholar 

  36. Zum Studium der neuen Kalkulationsmethoden in Anlehnung an die Baupreisverordnung sei das im Verlag Otto Elsner, Berlin 1941, erschienene Schulungsheft der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie „Die vorschriftsmäßige Ermittlung der Baupreise“` empfohlen, desgl. die Preisermittlungsformblätter der Wibau von Dipl.-Ing Riedel.

    Google Scholar 

  37. Vgl. Opitz: Zuschläge auf die vom Bauherrn gelieferten Baustoffe, siehe Zeitschrift „Die Bauindustrie“ 1942, Nr. 6. Opitz schlägt auch vor, auf vom Bauherrn gelieferte Stoffe keine Zuschläge zu berechnen, sondern so zu verfahren: Auf die Einzelstoffkosten soll nur ein Aufschlag eingesetzt werden, der den durch die Beschaffung der Stoffe entstehenden Kosten entspricht, also den Kosten des Einkaufs (welche einen geringen Teil der allgemeinen Geschäftskosten betragen), den Zinskosten und der Umsatzsteuer, während die restlichen allgemeinen Geschäftskosten und der Ansatz für Gewinn und Wagnis durch Zuschläge auf die übrigen Herstellkosten abgegolten wird, also auf die Einzellohnkosten und Gemeinkosten der Baustelle

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1950 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Baumeister, L. (1950). Grundlegendes zur Vorkalkulation von Bauarbeiten, besonders des Tiefbaues. In: Preisermittlung und Veranschlagen von Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52648-0_2

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-52648-0_2

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-642-52649-7

  • Online ISBN: 978-3-642-52648-0

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics