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Allgemeines über die Baukostenrechnung mit einem Grundplan der Selbstkostenrechnung

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Preisermittlung und Veranschlagen von Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauten
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Zusammenfassung

Der Wert der Baukostenrechnung für die Baustellenorganisation und die Bauwirtschaft überhaupt kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Kalkulation angemessener Preise durch den Unternehmer und die Kenntnis der Berechnung der angemessenen Preise durch die Bauverwaltungen sind die Voraussetzung für eine weitere Gesundung des Verdingungswesens im Baugewerbe. Die Unterlagen hierfür schaffen Zwischen- und Nachkalkulationen bei allen Bauarbeiten 1.

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Literatur

  1. Über Nachkalkulation handelt der Anhang.

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  2. Bei Ermittlung der „Baupreise“ und „Baukosten“ kommen zu den „Selbstkosten“ die Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Umsatzsteuer

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  3. A I 2 und 3 werden bei Bauverträgen im Leistungsverzeichnis bei Baustelleneinrichtungskosten und Räumungskosten miterfaßt.

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  4. Es ist der Neuwert der Baustoffe frei Baustelle abzüglich des Werts der Stoffe nach Baubeendigung einzusetzen, sofern der Verbrauch nicht bereits als „Abschreibung“ unter A I 1 a) erfaßt wurde.

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  5. Praktisch wird es bei Vorkalkulationen stets genügen, unter b) 3 auch die verhältnismäßig geringen Mengen aus II b) 1 und II b) 2 mit zu erfassen.

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  6. Mit B I 2 zusammen auch „Allgemeine Baukosten“ genannt.

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  7. Nach Opitz, Selbstkostenermittlung für Bauarbeiten. Berlin: Otto Elsner (1940).

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  8. Der Lohnaufwand je Leistungseinheit und die Lohnsätze (Tariflöhne) sollen aus der Kalkulation ersichtlich sein. An Stelle der Lohnsätze der einzelnen Arbeiter-kategorien (Poliere, Facharbeiter, Tiefbauarbeiter usw.) kann ein nachzuweisender „Mittellohn“ eingesetzt werden. Lohnnebenkosten für besondere soziale Maßnahmen (Wegegelder, Trennungsentschädigung, Wochenendheimfahrten usw.) bleiben hier unberücksichtigt.

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  9. Im Tiefbau (besonders Erdbau) fällt hierunter auch der Verbrauch an Gleisschwellen Im Hoch- und Eisenbetonbau mag es angängig sein (nach OPITz), diese Kosten den „allgemeinen örtlichen Baukosten“ zuzuzählen. Im Tiefbau empfiehlt sich besondere Erfassung als Gerätekostenanteil.

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  10. Soweit diese Kosten nicht unter II, 2, „Kosten der Baustelleneinrichtung“ erfaßt werden.

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  11. Die Betriebsstoffkosten des Werkstättenbetriebs fallen selbst bei großen Tiefbauarbeiten kaum ins Gewicht. Sie betragen etwa 5% der unter e) genannten reinen Lohnkosten (ohne Zuschläge). Große Reparaturwerkstätten für Erdbaustellen von 2000 bis 4000 m3 Tagesleistung benötigen bei 10stündigem Betrieb je 1 Arbeitstag etwa: 80 bis 100 kWh Strom, 80 kg Schmiedekohle und 5 kg verschiedene Öle, Fette, Putzwolle, Karbid u. dgl.

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  12. Soweit diese Kosten nicht bereits unter II 1 c) oder II 1 d) erfaßt sind.

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  13. Nur der „Verbrauch“ an Baustoffen darf berechnet werden. Der Wert der zurückgewonnenen Baustoffe nach Baubeendigung ist also abzusetzen.

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  14. Betriebslöhne von Geräten, welche bei der Einrichtung der Baustelle eingesetzt werden (z. B. Entladekrane) und in den Betriebslöhnen A I 1 nicht erfaßt sind.

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  15. Soweit diese Kosten nicht bereits unter II 1 c) oder II 1 d) erfaßt sind.

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  16. Für größere Tiefbaustellen empfiehlt sich allerdings die gesonderte Kalkulation derartiger Anlagen, aus welcher der Strompreis, Wasserpreis usw. errechnet und in die Baukalkulation eingeführt wird. Es würden dann nur die geringfügigen Betriebskosten für allgemeine Zwecke hier erscheinen, also z. B. die Beleuchtungskosten Strom, Wasser usw. werden in der Baukalkulation dann als „Stoffe“ behandelt und wie bei Bau- und Betriebsstoffen mit den Unkostenzuschlägen versehen.

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  17. Sofern keine besonderen Ermittlungen auf Grund des Bauvertrags vorliegen, kann man diese Kosten mit 0,5 v. H. der Baubetriebslöhne annehmen.

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  18. Die Lohnsummensteuer, welche nur an einzelnen Baustellen bezahlt wird, zählt zweckmäßig zu A II 4f) oder A II 8. Sie beträgt 0 bis 2% der Lohnsumme.

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  19. Über den Begriff des Unternehmergewinns und seine Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad handelt Abschnitt II, § 7, S. 57.

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Baumeister, L. (1950). Allgemeines über die Baukostenrechnung mit einem Grundplan der Selbstkostenrechnung. In: Preisermittlung und Veranschlagen von Hoch-, Tief- und Stahlbetonbauten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52648-0_1

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