Zusammenfassung
Fast drei Menschenalter waren Seit dem letzten Regierungsjahre Heinrich’s II. verflossen, ohne daß das Land Nuhe zu finden vermochte, Die Zeit Jochann’s hatte unauslöschlich den Eindruck hinterlassen, daß auch die Magna Charta gegen eine despotische Regierungsweise Personen und Vermögen noch nicht genügend Schüfe. Andererseits hatte Sich aber gezeigt, daß Adel und Prälaten allein der neuen Aufgabe nicht gewachsen waren; die Magna Charta hatte zunächst nur Parteikämpfe erzeugt. In den Schwankungen der Negierung Heinrich’s III. waren deshalb beide Theile unwillkürlich auf dieselbe Maßregel zurückgekommen: durch Aufnahme der Mittelstände, in ihrer Gruppirung nach Communalverbänden, der entstehenden Verfassung halt und Gleichgewicht zu geben.
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Gneist, R. (1882). Die reichsstädtische Zeit. In: Englische Verfassungsgeschichte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52604-6_3
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