Zusammenfassung
Die Tabelle gibt im ersten Teil zunächst einen Überblick über die Öffentlichen Einrichtungen höherer Ordnung. Dieses sind die Organe der Regierung oder der Provinz usw. Es ist selbstverständlich, daß sie nicht so sehr von der Stadt selbst abhängig sind, weil sie höhere Verwaltungsaufgaben zu erfüllen haben. Die Grüße des Kreishauses richtet sich vornehmlich nach Fläche und Einwohnerzahl sowie der Wirtschaftsstruktur des gesamten Kreises. Die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des ganzen Kreises spielt hierbei eine wichtige Rolle. Das Finanzamt ist ebenfalls sehr abhängig von der Größe und Eigenart des Finanzbezirks, ebenso das Arbeitsamt; bei der Gerichtszugehörigkeit sprechen oft historische Überlieferungen mit usw. Es soll hier lediglich festgestellt werden, wie groß die Kreishäuser in den untersuchten Städten sind, wie etwa das Finanzamt aussieht, das Amtsgericht oder das Landgericht. Selbstverständlich kann auch einmal ein solches Organ fehlen. Nur 42 von 72 Städten z. B. sind Kreisstädte und nur in 14 Städten von 72 befinden sich Landgerichte. Um einen Einblick in das Vorkommen der Einrichtung in den 72 untersuchten 20000er Städten zu geben, ist jeweils angegeben, in wieviel Städten eine solche Einrichtung vorkommt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Feder, G. (1939). Die Öffentlichen Einrichtungen in den Städten von etwa 20000 Einwohnern. In: Die neue Stadt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51412-8_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-51412-8_3
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