Zusammenfassung
Daß Preußen zu verschiedenen Zeiten sich bemüht hat, die Großherzogthümer Mecklenburg zum Beitritt zu dem deutschen Zollverein zu bewegen, ist erklärlich. Denn die politischen Interessen des erfteren und die wirthschaftlichen Interessen des gefammten Zoll-vereins erfordern es, daß Mecklenburg aus feiner wirthschaftlichen Isolirtheit hinaustritt unb sich mit bem großen beutfchen Wirthschafts-gebiet zu einem organischen Ganzen verbinbet. Da wir es hier mit einer wirthschaftlichen Frage zu thun haben, so enthalten wir uns, soweit irgend möglich, das politische Gebiet zu berühren. Was die materiellen Bortheile anbetrifft, welche Preußen und dem Zoll-verein aus dem Anschluß Mecklenburgs erwachsen, so sind diese so einleuchtend, daß sie kaum einer näheren Betrachung bedürfen. Die Verlegung der die Großherzogthümer von den Zollvereinsländern trennenden Zolllinie hat zunächst den Vortheil, daß die Controlkoften Sich nicht unbeträchtlich vermindern. Wird jetzt im Zollverein durch die Bewachung von 1066 Meilen Grenze ein Flächenraum von 9110 Ouadratmeilen geschützt, so würde fich durch den Beitritt Mecklenburgs die Grenzbewachungslinie auf ca. 990 Meilen abminbern und der geschüßte Flächenraum sich auf 9400 Quabratmeilen vermehren.
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Wiggers, M. (1862). Das Interesse Preußens und des Zollvereins gegenüber der projectirten Steuerreform. In: Die mecklenburgische Steuerreform, Preußen und der Zollverein. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-51411-1_15
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