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Kritik der „constitutionellen“ oder „liberalen“ Partei, insbesondere ihres berühmtesten wissenschaftlichen Vertreters, Robert von Mohl’s

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Kritik der Parteien in Deutschland vom Standpunkte des Gneist’schen Englischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts
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Zusammenfassung

Die „constitutionelle“ Partei des Continents, welche wegen ihres Gegensatzes zum Absolutismus auch als „liberate“ Partei bezeichnet wirb, enthält in sich in noch unklarer Mischung sowohl die Keime einer toryistischen, als whigistischen Partei, denn daß Männer wie v. Radowitz, G. v. Vincke u. A. mehr zum Tortyismus neigen, als zum Whigismus, wirb wohl kein Verftändiger in Abrede stellen. Es ist daher offenbar unrichtig, die Begriffe „liberal“ und „constitutionell“ als fynonym oder gar identisch zu betrachten, und noch verkehrter ist es, wenn Stahl (die Parteien S. 114) behauptet: „die conftitutionelle Partei steht auf einem speciellen Programm innerhalb des allgemeinen Programms der liberalen Partei.“ Es ist gerade umgekehrt der Begriff „conftitutionell“ höher und allgemener, als der Begriff „liberal.“ Sinb denn die modernen „Conservativen“ in England (die sich früher Tories nannten) keine constitutionelle Partei?

Es ist das Unglück der Völker, daß sie die Wahrheit1) nicht hören wollen.

„Die [alt] liberate Partei begeht darin einen großen Fehler, daß fte der Entwickelung der gesellchaftlichen2) Zustände und Begriffe nicht folgt, sondern sich ganz gegen ihr eigenes Wesen in einen geschichtlich gewordenen Zuftand einschließt.“ R. v. Mohl Politik 1862 S. 11.

„Die Regierungen müffen wohl Jahre lang das ebenso tnhaltsleere, als anmaßliche Gerede von Leuten als Gesetzgebungsweisheit3) ertragen, die von ihren Wählern selbst nicht vier Wochen würden ertragen werden, wenn diese in ihren eigenen, ihnen verftändlichen Angelegenheiten sie hören und walten lassen sollten.“ August Winter Die Volksvertretung in Deutschlands Bukunft. Gött. 1852 S. 105.

„Ohne locales Selsgovernment, ohne freie, unabhängige, über öffentliches und Privatrecht entscheidende Gerichte kommt man über den Absolutismus in verhüllter Form nicht hinaus, gleichviel ob die Monarchie, oder das Parlament ihn übt. Ein Parlament ohne solche Grundlage nennt Bunsen mit Recht „„une mauvaise plaisanterie.““ Fischel Die Verfassung Englands 1862 S. 23.

The erratum of this chapter is available at http://dx.doi.org/10.1007/978-3-642-50717-5_14

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© 1865 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Walcker, C. (1865). Kritik der „constitutionellen“ oder „liberalen“ Partei, insbesondere ihres berühmtesten wissenschaftlichen Vertreters, Robert von Mohl’s. In: Kritik der Parteien in Deutschland vom Standpunkte des Gneist’schen Englischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50717-5_6

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