Zusammenfassung
Die Darstellung der Geschichte des Koalitionsrechts hat zum Gegenstande die Entwicklung des Rechtes der Vereinigungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die den Zweck haben, auf die Arbeitsverhältnisse ihrer Mitglieder einzuwirken. Sie will versuchen, in großen Zügen nicht nur die Aufeinanderfolge von Rechtsnormen aufzuzeigen, sondern auch den Wandel der Rechtsformen durch Betrachtung ihres Gegenstandes und dessen Veränderungen als Wirkung und auch als Ursache zu begreifen. Es wird dabei zunächst zu zeigen sein, unter welchen Voraussetzungen Koalitionen zustande gekommen sind, wie ihre Verfassung beschaffen war, welche Stellung sie zu anderen gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere zum Staat, eingenommen haben und mit welchen Mitteln sie ihre Ziele zu erreichen strebten. Bei der Darstellung, die sich im wesentlichen auf Quellenstudien anderer stützt, müssen die Arbeitnehmerkoalitionen gegenüber denen der Arbeitgeber hervortreten, weil diese, wie es die wirtschaftlich stärkere Stellung ihrer Mitglieder mit sich bringt, immer erst als Gegenwirkung vorher gebildeter Arbeitnehmerorganisationen entstanden sind. Die Erkenntnis der deutschen Entwicklung erfordert, auch auf die Geschichte der Koalitionen einiger anderer Länder kurz einzugehen, um insbesondere zu zeigen, wo das deutsche Recht dem fremden entlehnt ist.
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Benutztes Schrifttum
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Kulemann: Die Berufsvereine. 1908.
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Bogs, W. (1925). Geschichtliche Entwicklung des deutschen Koalitionsrechts. In: Kaskel, W. (eds) Koalitionen und Koalitionskampfmittel. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50709-0_1
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