Zusammenfassung
In den voraufgehenden Kapiteln sind die Beziehungen zwischen der Rasterfeinheit, der Übermittlungsgeschwindigkeit und dem Zeitbedarf für die Wiedergabe des kürzesten Zeichens bereits klargestellt worden. Selbst wenn die Endapparate einer bildtelegraphischen Anlage ihrem physikalischen Aufbau nach ein bestimmtes Übertragungstempo bei gegebener Schärfe der Auflösung gestatten, zwingen in vielen Fällen die Eigenschaften des elektrischen Verbindungskanals, also für die Betrachtungen dieses Kapitels der Leitungen, dazu, entweder die Geschwindigkeit oder die Feinheit der Abtastung herabzusetzen. Bei der Einrichtung einer Fernbildlinie können heute nur in den seltensten Fällen besondere Forderungen an die elektrischen Daten der Leitungen gestellt werden. Vielmehr besteht meist die Notwendigkeit, vorhandene Telephoniekanäle zu übernehmen und die Betriebsweise der Bildübertragung den gegebenen Eigenschaften dieser Kanäle anzupassen. Ja, in der Regel werden die verfügbaren Telephonieleitungen nur im Bedarfsfalle zum Senden von Bildern in Anspruch genommen, während sie im übrigen ihrem eigentlichen Zwecke dienen müssen, da anderenfalls der Bildverkehr mit untragbaren Kosten belastet würde.
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Literatur
S. z. B. Küpfmüller, K.: Elektr. Nachr.-Techn. Bd. 5 (1928) S. 18–32.
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Vgl. Bell Syst. Techn. Journ. Bd. 6 (1927) S. 551–652.
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Tuczek, F. (1932). Leitungsbildübertragung. In: Schröter, F. (eds) Handbuch der Bildtelegraphie und des Fernsehens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-50684-0_10
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