Zusammenfassung
Die Strahlenbehandlung hat eine große praktische Bedeutung gewonnen. Bei dem gegenwärtigen Stand der Technik und Erfahrung sind Schädigungen mit Sicherheit zu vermeiden, jedoch ist eine strenge Kontrolle durch den verantwortlichen Arzt unerläßlich. Es ist nun bei eingetretener Schädigung nicht ohne weiteres ein Verschulden des Arztes anzunehmen; es muß vielmehr ein bestimmter Anhalt für Vorliegen eines Kunstfehlers gegeben sein. Die Entscheidung ist im Einzelfalle häufig schwierig, und als Gutachter sollten nur Ärzte betraut werden, die über genaue Kenntnis der Strahlenwirkungen und der klinischen Krankheitsbilder verfügen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Hübner, A., Warneyer, O. (1939). Physikalische Behandlung. In: Haftpflichtfälle aus der ärztlichen Praxis in juristischer Beleuchtung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-49921-0_7
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