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Der invalide Fahrzeuglenker

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Der Kranke als Fahrzeuglenker
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Zusammenfassung

Körperversehrte sind in ihrer Beweglichkeit häufig erheblich eingeschränkt. Die private Benützung eines Fahrzeuges ist u.U. unabdingbare Voraussetzung für ihre berufliche Tätigkeit und ihre soziale Eingliederung. Nicht selten ist deshalb die Sozial- oder Invalidenversicherung bereit, Beiträge an die Fahrschule und an die Anschaffungskosten eines Fahrzeuges zu leisten. Auch können Versehrte Steuererleichterungen erhalten, wenn sie nachweisen können, daß das Fahrzeug für die Aufrechterhaltung ihrer Erwerbstätigkeit notwendig ist. Für den begutachtenden Verkehrsmediziner gilt es gerade bei dieser Behindertengruppe, besonders sorgfältig das persönliche Interesse gegenüber demjenigen der übrigen Straßenbenützer abzuwägen. Eine Reihe von Zusammenstellungen in verschiedenen Ländern zeigt, daß invalide Lenker, als Gruppe betrachtet, keine erhöhte Verkehrsgefährdung darstellen [144,168]. Einzelne Arbeiten können sogar eine deutlich unterdurchschnittliche Unfallbzw. Übertretungsanfälligkeit nachweisen [85]. Für die Beurteilung des Einzelnen muß der Arzt hauptsächlich folgende Punkte berücksichtigen:

  • Art und Umfang der Invalidität: Handelt es sich um ein abgeschlossenes Geschehen mit guter Prognose oder um ein progredientes Leiden mit wechselhafter Ausprägung und unsicherem oder zweifelhaftem Verlauf?

  • Möglichkeit der Fahrzeuganpassung an die Invalidität: Für den Bewerber ist es günstiger, wenn keine speziellen Änderungen der Fahrzeugbedienung verlangt werden müssen, weil er sonst nur das entsprechend abgeänderte eine Fahrzeug lenken darf. Wenn möglich sollten nur Erleichterungen gefordert werden, welche bereits serienmäßig von der Industrie zur Verfügung gestellt werden, also z.B. automatische Schaltung, Servolenkung, Servobremse etc.

  • Alter des Bewerbers, vor allem auch in Bezug auf die Invalidität: Je größer die Zeitspanne zwischen einer Funktionsbeeinträchtigung und der Bewerbung um eine Fahrerlaubnis ist, desto besser ist die Chance, daß der Kranke sein psychisches Gleichgewicht wieder erlangte, sich an die Beeinträchtigung adaptierte und sie zu kompensieren vermochte. Diese Adaptations- und Kompensationsmechanismen arbeiten in der Regel uneingeschränkt beim Jugendlichen, während sie sich beim älteren Petenten evtl. nur noch mangelhaft entwickeln. Alte Leute haben auch Mühe, sich nach einer Invalidisierung die dadurch notwendige, neue Fahrtechnik anzueignen.

  • Charakter des Bewerbers: In der Regel sind die Voraussetzungen beim Invaliden gut, wenn er sich wieder um einen Ausweis bewirbt. Meist hat er dann nämlich bewiesen, daß er willensstark ist und nicht resigniert. Ferner zeichnet sich der Gebrechliche häufig durch Zuverlässigkeit, erhöhtes Verantwortungsbewußtsein, Zuvorkommenheit und Rücksichtnahme aus. Es ist wichtig, daß er seine Leistungsminderung und seine Leistungsgrenzen erkennt. Die Invalidität zwingt ihn zu einer ruhigen, beschaulichen, kontemplativen Lebensweise, die sich im Verkehr günstig auswirkt.

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© 1980 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Hartmann, H.P. (1980). Der invalide Fahrzeuglenker. In: Der Kranke als Fahrzeuglenker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-48063-8_11

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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