Zusammenfassung
Bis vor nicht allzulanger Zeit waren die Methoden zum Nachweis und der Bestimmung des Fuselöls im Branntwein mit so großen Fehlern behaftet, daß Sie aus Genauigkeit keinen Anspruch machen konnten. Es galt dies Sowohl von dem Verfahren von Otto, welches im Ausschütteln des Branntweins mit Aether und Orydiren des Aetherrückstandes mit Chromsäure, um Baldriansäure zu erhalten, besteht, als von dem Verfahren von Marquardt 1), welches gleichfalls die Ueberführung des Amylalkohols in Baldriansäure, nach vorheriger Ausschüttelung mit Chloroform, bezweckt. Das Verfahren von Otto ist durch die Versuche von C. Krauch 2) als unzuverlässig erkannt worden. Dasjenige von Marquardt wurde noch im Jahre 1884 in dem oben erwähnten Gutachten der Professoren Dr. G. Lunge, V. Meyer und E. Schulze relativ günstig beurtheilt, hat sich aber, nach dem Urtheil von Fachgelehrten, u. A. von Stutzer (l. c.), als umständlich, zeitraubend und ungenau erwiesen. Dieser Beurtheilung kann sich das Gesundheitsamt aus Grund Sehr Sorgsättiger, mit aller Vorsicht ausgeführter, zahlreicher Versuche, aus deren Wiedergabe indeSSen hier verzichtet werden möge, unbedingt anschließen. Ebensowenig kann das den qualitativen Nachweis des Fuselöls bezweckenbe Verfahren von Hager3) und dasjenige von Jorissen 4) (die sogenannte Furfurolreaktion) in Betracht kommen. Ersteres, aus einer einfachen Geruchsprobe beruhenb, erschien schon beshalb nicht als beweiskräftig.
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Literatur
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Sell, E. (1888). Methoden zum Nachweis und zur Bestimmung des Fuselöls im Branntwein. In: Über Branntwein, seine Darstellung und Beschaffenheit in Hinblick aus seinen Gehalt an Verunreinigungen, sowie Über Methoden zu deren Erkennung, Bestimmung und Entfernung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47724-9_5
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