Zusammenfassung
Jedermann weiß, daß sich in den Statistiken der Strafverfolgungsbehörden nicht alle tatsächlich auftretenden Gesetzesverletzungen niederschlagen. Von einer auf einsamer Straße stattgefundenen Geschwindigkeitsüberschreitung weiß häufig genug nur der Fahrer selbst — sofern er sich überhaupt seines objektiven Fehlverhaltens bewußt ist. Mitunter liefern auch Delinquenten, die wegen einer Straftat verhaftet wurden, im Zuge der Verhöre und getragen von der Absicht, nunmehr reinen Tisch zu machen, Informationen über weitere Delikte, die bis dahin den Verfolgungsorganen nicht bekannt waren, sich gleichwohl als verübt herausstellen. Schließlich lehrt der Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik, daß nur zu einem Teil der angezeigten oder sonstwie bekanntgewordenen Taten auch ein Täter ermittelt wird.
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Amelang, M. (1986). Selbstberichte zum Dunkelfeld. In: Sozial abweichendes Verhalten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47557-3_3
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