Zusammenfassung
Es bestehen eigenartige Beziehungen zwischen dem Einzelnen und der Summe der seine Umwelt (Zeitalter, Staat, Stand usw.) ausmachenden Persönlichkeiten. Wir sprechen von dem Geist eines Volkes, von geistigen Bewegungen und Strömungen, als ob das etwas Selbständiges, irgendwo und irgendwie Greifbares wäre; in Wirklichkeit bedeuten solche Begriffe Abstraktionen, eine abgekürzte Zusammenfassung des Tatbestandes, daß gewisse Meinungen, Stimmungen oder Energien in der Mehrzahl der Köpfe des jeweiligen Kreises eine beherrschende Rolle spielen; fassen können wir solche geistigen Sammelerscheinungen, so groß ihr gestaltender Einfluß im allgemeinen sein mag, immer nur in der Psyche des Einzelnen, mit der wir uns beschäftigen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Hoche, A.E. (1932). Das Rechtsgefühl im Alltagsleben. In: Das Rechtsgefühl in Justiz und Politik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47528-3_3
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