Zusammenfassung
Es ist anzunehmen, daß Werner Siemens schon frühzeitig über die Umgestaltung des deutschen Patentwesens nachgedacht hat. Verschiedene Briefe an seinen Bruder Wilhelm weisen darauf hin. So schreibt er am 1. September 18451): „Unsere Patentgesetze sind nichts wie eine Chimäre, wie ich auch Herrn Wedding 2) neulich ins Gesicht gesagt habe.“ Am 26. September 1848 schreibt er, daß „eine so kurze Patentierung, wie sie hier höchstens erzielt werden kann (8 Jahre), nur wenig Nutzen versprach, und weil hier auch ein neues Patentgesetz schon zur Vorlage bereit ist, welches ungleich vorteilhafter ist3)“; dann weiter am 27. Dezember 1848 anläßlich einer schwebenden Patentanmeldung: „Durchsetzen müssen wir die Sache jetzt, wenn ich auch gerade nicht glaube, daß in den 5 oder höchstens 8 Jahren4), die gegeben werden, viel Seide gesponnen werden wird, selbst im günstigsten Falle5)“. Aus einem Brief vom 19./21. November 1846 (ebenfalls an seinen Bruder Wilhelm) ergibt sich auch, daß er damals schon vorhatte, öffentlich zur Patentfrage Stellung zu nehmen. Er wollte über „Deutsche Maschinenfabrikation und Patentgesetzgebung“ für eine Zeitschrift schreiben1). Anscheinend kam er nicht dazu. Man darf aber wohl annehmen, daß er in der Polytechnischen Gesellschaft in Berlin Anteil an den Erörterungen genommen hat, die dort im Jahre 1850 über die Patentgesetzgebung stattfanden. Er war Mitglied und eifriger Mitarbeiter dieser Gesellschaft2).
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Literatur
Siemensarchiv. —-Auch vom 22. April 1844, vom 9. Juni 1845 und vom 21. August 1845 sind kurze Äußerungen von ihm über das Patentgesetz erhalten.
Geh. Rat W. Wedding war Mitglied der Preußischen Patentkommission. Im Jahre 1851 be richtete er ausführlich vor einem Ausschuß des englischen Oberhauses über seine Erfahrungen. Die Erfinder seien zwar unzufrieden mit der scharfen Prüfung in Preußen, von Klagen anderer sei ihm aber nichts zu Ohren gekommen. Er meinte, die Prüfung brauche nicht gar so streng zu sein, und es könne wohl zweckmäßig sein, die Beschreibung der Erfindungen zu veröffentlichen. Im allgemeinen aber hielt er das Preußische Verfahren für gut. (Vollst. Wortlaut bei Stolle, „Die einheimische und ausländische Patentgesetzgebung“ [1855], S. 187.)
Das ist kein Widerspruch zu dem auf S. 18 und 13 Gesagten. Die Durchschnittsdauer hat zu verschiedenen Zeiten geschwankt. 5) Siemensarchiv.
„Auswahl von Briefen“ l. c. S. 28.
„Lebenserinnerungen“, 11. Aufl., 1919, S. 34 u. 35. — Vgl. ferner „Berichte der Polytechnischen Gesellschaft“ Bd. I—VII. — Über seinen Anteil an den Patentberatungen von 1850 läßt sich etwas Sicheres nicht mehr ermitteln. Die gedruckten „Berichte“ sind sehr kurz und geben keine Auskunft. Die geschriebenen „Versammlungsverhandlungen“, die den Berichten zugrunde lagen, sind nicht mehr vorhanden, wie mir die Leitung der Gesellschaft mitteilt.
Vgl. oben S. 8f.
„Berichte der Polytechnischen Gesellschaft“, Bd. VI, S. 23.
„Auswahl von Briefen“, l. c. S. 70. — Bestrebungen, die Patentgesetzgebung der deutschen Staaten zu vereinheitlichen, hatten schon am 21. Sept. 1842 zu einer Vereinbarung der Zollvereins-Staaten geführt, die jedoch nur wenig Förderndes enthielt. (Abgedruckt bei Bitzer, „Vorschläge für ein Deutsches Patentgesetz“, 1864, S. 138ff.)
„Berichte der Polytechnischen Gesellschaft“ Bd. VII, S. 15f., S. 45.
Abgedruckt bei Stolle, „Die einheimische und ausländische Patentgesetzgebung“, Leipzig (1855), S. 199ff.
Vgl. „Bericht der Polytechnischen Gesellschaft“ VII, S. 45.
Die Gutachten der Gewerberäte sind abgedruckt bei Stolle l. c. S. 203ff.
Die hierauf eingegangenen Gutachten sind abgedruckt bei Stolle, l. c. S. 211ff. — Vgl. auch Tauchers Vierteljahrsschrift, 2. Jahrg., 1864, Bd. I, S. 193 ff.
Abgedruckt bei Stolle, l. c. S. 218.
Von 47 Handelskammern hatten damals nur 6 für vollständige Beseitigung der Patente gestimmt; von 32 Regierungen 8. Vgl. Fauchers Vierteljahrschrift, 1864, Bd. I, S. 196.
„Auswahl von Briefen“, l. c. S. 183.
„Auswahl von Briefen“, l. c. S. 195.
Abgedruckt in Fauchers „Vierteljahrsschrift“, 2. Jahrg., 1864, Bd. I, S. 198. In dem Bund-schreiben wurden wieder die Schwierigkeiten der Vorprüfung hervorgehoben und auf das Rundschreiben von 1853 hingewiesen, das diese Frage besonders behandelte. Vgl. oben S. 21.
Nach seiner Angabe in „Lebenserinnerungen“, l. c. S. 186, schon seit 1859. Nach Ausweis der im Siemensarchiv noch vorhandenen Urkunden trat er Anfang 1855 in die Kaufmannschaft ein und wurde am 29. Dez. 1860 in das Ältestenkollegium gewählt.
In dem Entwurf einer Rede aus 1869 sagt er, sein öffentliches Auftreten für die Patentfrage sei geschehen, „weil meine amtliche Stellung als Referent der hiesigen Handelskammer in der Patentfrage mich verpflichtete, meine Überzeugung geltend zu machen“. Die Handelskammer der Mark Brandenburg war damals durch das Ältestenkollegium der Berliner Kaufmannschaft dargestellt.
Die Denkschrift wurde als positive Vorschläge zu einem Patentgesetz zuerst abgedruckt in Fauchers „Vierteljahresschrift“, 1864, Bd. I, S. 200; dann 1869 von ihm selbst neu herausgegeben und auch in seine „Wissenschaftlichen und technischen Arbeiten“ (2. Aufl., S. 549) aufgenommen (vgl. auch S. 391).
„Wissenschaftliche Arbeiten“, l. c. S. 549.
l. c. S. 550.
l. c. S. 550.
Man vgl. das S. 6ff. Gesagte. — Die dama1 s geläufigen Gründe dafür, daß die „Berechtigung des Erfinders“ unmöglich einen „passenden Eckstein für das Patentrechtsgebäude“ abgeben könne, hat einige Jahre später Eras, ein Patentgegner, besonders klar zusammengefaßt: Eine Idee entstehe regelmäßig nicht nur in einem Menschen, sondern in vielen, gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeiten. Die Anregungen dazu werden außerdem regelmäßig durch die Arbeiten anderer gegeben. Wie könnte da von „Eigentum eines Einzigen“ die Rede sein? Ein Patentgesetz, das doch immer alle anderen, die später ganz selbständig dasselbe gefunden haben, vom Ertrag ihrer eigenen Tätigkeit völlig ausschließe, stehe schon darum geradezu im schärfsten Widerspruch zum angeblichen Leitgedanken des natürlichen Rechtes. — Er erinnert ferner an die besonders häufigen Fälle von Erfindungen, die nicht miteinander identisch, sondern nur ähnlich oder verwandt sind. Wie können hier die Rechte gegeneinander abgegrenzt werden, wenn man als Richtschnur lediglich die natürlichen Ansprüche jedes der unabhängig voneinander schaffenden Erfinder nchme? (Eras, „Über Erfindungen und Patente“ in „Jahrbuch für Volkswirtschaft“ 1869, S. 48–50.) — Eras war Patentgegner, weil er nicht zu erkennen vermochte, wie überhaupt ein Patentgesetz in einer für alle Teile wirklich ersprießlichen Weise gestaltet werden könnte.
In einem Brief an Becker vom 27. April 1874 (Siemensarchiv).
Schreiben an die Redaktion der Nationalzeitung vom 14. März 1875 (Siemensarchiv).
Schreiben vom 15. März 1875 an André (Siemensarchiv).
Preßkopie im Siemensarchiv. — Empfänger des Briefes war vermutlich André. Wir werden auf diesen Brief noch weiter zurückkommen.
In einer Beratung, die auf Veranlassung des Vereins deutscher Ingenieure in Berlin wegen der Frage einer Umgestaltung des Patentgesetzes stattfand — nach einem hektographierten Abdruck des Stenogr. Berichts (vgl. S. 68).
„Lebenserinnerungen“, l. c. S. 260/261.
„Positive Vorschläge“ in „Wissensch. Arbeiten“, l.c. S. 552.
l. c. S. 552.
l. c. S. 553.
l. c. S. 554.
Er hatte u. a. den Bericht über die Fragender Veröffentlichung der Patentbeschreibungen. Er beschränkte diesen Bericht auf den monumentalen Satz: „Die Veröffentlichung liegt im volkswirtschaftlichen Interesse. Ich bitte um Einstimmigkeit.“ Ohne jede Diskussion wurde nun sofort abgestimmt und einstimmig angenommen (vgl. Amtl. Bericht, S. 124).
„Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Enquete in betreff der Revision des Patentgesetzes“ 1887, S. 22.
l. c.
André war Ende der sechziger Jahre Stadtsyndikus von Osnabrück, später Oberbürgermeister.
„Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure“ 1874, S. 685ff.
Oberbergrat und Rechtslehrer in Bonn.
Klostermann, „Das geistige Eigentum an Schriftwerken, Kunstwerken und Erfindungen“, Bd. I, 1867/71, S. 33.
Klostermann, „Zur Reform der Patentgesetzgebung“ im Sammelband „Die Patentfrage. Sechs Preisschriften...“, Köln und Leipzig 1874; (2. Aufl. 1876), S. 1ff.
l. c. S. 7, 17.
In der 2. Aufl. des II. Bd. seines schon erwähnten Werkes über „Das geistige Eigentum...“, S. 8. — Die erste Auflage erschien 1869.
l. c. S. 26.
Archiv für Deutsches Handels- und Wechselrecht, Bd.35 aus 1877, S. 14: „Es fehlt also ganz an der Voraussetzung, welche, wie der körperliche Besitz dem Eigentum, so dem Erfinderrecht zur natürlichen Grundlage dienen könnte“; ferner S. 13: „Niemals können zwei Schriftsteller unabhängig voneinander dasselbe Trauerspiel oder zwei Künstler dasselbe Gemälde schaffen. Deshalb genügt beim Urheberrecht die auf Anerkennung dieses Rechts lautende Rechtsregel und die Hervorbringung des Werkes als rechtserzeugende Tatsache, um das subjektive Recht des Urhebers existent zu machen. Bei der Erfindung verhält es sich anders. Nicht bloß können zwei Personen unabhängig voneinander dieselbe Erfindung machen...; die Individualität der Erfindung beruht überhaupt nicht auf der äußeren Gestalt des vom Erfinder hervorgebrachten Gegenstandes, sondern auf gewissen Regeln, deren Anwendung einen bestimmten Effekt hervorbringt.“
Vgl. S. 7 ff.
Vgl. Rosenthal, „Das deutsche Patentgesetz“ 1877; ferner die Rosenthalsche Preisschrift „Der Erfindungsschutz vor dem Forum der gesetzgebenden Faktoren“ in d. Sammlung „Die Patentfrage“ 1874.
Vgl. S. 26, Fußnote 8).
Es war die Preisschrift von L. Kayser, l. c, S. 139f.
Die hohe Wertung der Durchbildung war wesentlich bedingt durch seine Erfahrungen als Erfinder und Industrieller. Vgl. hierzu das oben S. 14 Gesagte.
„Positive Vorschläge“, l. c. S. 555.
Vgl. „Positive Vorschläge“, l. c. S. 555ff.
l. c. S. 555. — Später schlug Siemens vor, es dem Patentinhaber sogar zur Pflicht zu machen, daß er jedem gegen angemessene Entschädigung die Mitbenutzung gestattete. Vgl. S. 52 ff., 62.
Die Anregung war vermutlich von Jobard gegeben, der schon früher die jährlich steigenden Abgaben vorschlug und auch der Polytechnischen Gesellschaft seine Vorschläge unterbreitet hatte. Vgl. oben S. 8 und 20.
l. c. S. 557.
l. c. S. 560. — Wie weit er dabei den Begriff „international“ faßte, ob er insbesondere an ein „Weltpatentgesetz“ dachte, mag dahingestellt bleiben. — Auf dem Wiener internationalen Patentkongreß 1873 wurde die Frage berührt, ob man ein internationales Patentgesetz erstreben solle. Siemens bemerkte damals dazu, er würde es von ganzem Herzen befürworten, daß nur ein einziges Patentgesetz gelten solle, wenn dies durchführbar wäre; doch müsse man sich hüten, jetzt schon zu weitgehende Ansprüche zu machen; das würde nur schaden. Man solle es als Ziel ins Auge fassen, müsse sich aber darüber klar sein, daß es auf lange Zeit hinaus noch nicht zu verwirklichen sein werde. Wohl aber könne man jetzt schon die Regierungen auffordern, gemeinsame Grundlagen für die Patentgesetzgebung durch internationale Verhandlungen festzustellen. In diesem Sinne wurde dann auch beschlossen (Amtl. Bericht S. 235).
„Lebenserinnerungen“, S. 259.
Von 47 Handelskammern stimmten diesmal 31 für vollständige Beseitigung der Patente. Faucher, Vierteljahrsschrift 1864, Bd. I, S. 199. Vgl. S. 21, Fußnote 5).
„Auswahl von Briefen“, l. c. S. 216.
„In wenig Worten viel zu sagen ist schwer“, schreibt er in ähnlichem Zusammenhang am 23. März, 1876 an seinen Bruder Karl (Siemensarchiv).
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Fischer, L. (1922). Polytechnischer Verein (1850–1853). — Berliner Handelskammer (1863). In: Werner Siemens und der Schutz der Erfindungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47466-8_3
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