Zusammenfassung
Wir verstehen hier unter traumatischer Epilepsie nur solche Fälle von Epilepsie, bei denen das Trauma die alleinige und wesentliche Ursache dieser Erkrankung darstellt, dagegen sind alle Fälle, bei denen eine sogenannte genuine Epilepsie durch einen Unfall nur ausgelöst oder verschlimmert wurde, grundsätzlich von der echten traumatischen Epilepsie zu scheiden, und sie werden an anderer Stelle besprochen werden. Auch die Fälle, bei denen außer dem Trauma noch andere Ursachen eine wesentliche Rolle für die Entstehung der Epilepsie gespielt haben, wie dann, wenn eine Schädel Verletzung einen Alkoholisten betraf und auf Grund der durch den chronischen Alkoholmißbrauch erworbenen Anlage eine Epilepsie auslöste oder auf dem Boden der Arteriosklerose durch einen Unfall epileptische Zustände zutage treten, bleiben hier unberücksichtigt. Auch auf sie müssen wir an anderer Stelle noch eingehen. Die erbliche Belastung spielt bei der echten traumatischen Epilepsie keine Rolle und alle Fälle, bei denen etwa eine Belastung mit genuiner Epilepsie vorliegt, sind hier auszuschließen, da bei ihnen die wahre traumatische Entstehung des Leidens keineswegs bewiesen werden kann und die Auslösung einer genuinen Epilepsie durch die Verletzung viel wahrscheinlicher ist.
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Berger, H. (1915). Epilepsie. In: Trauma und Psychose mit besonderer Berücksichtigung der Unfallbegutachtung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-47368-5_3
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