Zusammenfassung
Die Energieeffizienzpolitik ist eine tragende Säule der deutschen und europäischen Klimaschutzpolitik. In den 20-20-20-Zielen der Europäischen Union werden für das Jahr 2020 neben der Steigerung der Energieproduktivität um 20 % eine Reduktion der THG-Emissionen um 20 % sowie eine Steigerung des Erneuerbarer-Energien-Anteils am Primärenergieverbrauch auf 20 % als Ziele definiert. Die deutsche Bundesregierung hat im Rahmen der „Energiewende“ für 2050 weitergehende Energieeffizienzziele formuliert. Zur Senkung des Primärenergiebedarfs um insgesamt 20 % bis 2050 soll eine Reduktion des Stromverbrauchs um 25 % sowie ein drastischer Rückgang des Primärenergiebedarfs im Gebäudebereich um 80 % beitragen. In der Summe entspricht dies einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Energieproduktivität um durchschnittlich 2,1 % pro Jahr. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die bisherigen Instrumente und Gesetze (Emissionshandel, EEG, EEWärmeG, KWKG, EVPG, BVT, EDL-RL, BImSchG …) kontinuierlich angepasst werden. Die Vielfalt der absehbar notwendigen Anpassungen führt bei den betroffenen Unternehmen zu einer nicht zu unterschätzenden Unsicherheit.
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Blesl, M., Kessler, A. (2013). Zusammenfassung. In: Energieeffizienz in der Industrie. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-36514-0_7
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