Zusammenfassung
Mit der Aufklärung ist ein sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht sehr facettenreicher Teil des ärztlichen Pflichtenspektrums benannt. Das Aufklärungsgespräch bildet die zentrale Komponente eines kooperativen Verhältnisses zwischen Arzt und Patient. Zusammen mit der Einwilligung des Patienten stellt es Schnittstelle und Übergang zwischen dem bei Vertragsschluss nur abstrakt bezeichneten Leiden oder Anliegen des Patienten und der konkret durchzuführenden Behandlung dar. Im Kern geht es bei der Aufklärung darum, den Patienten trotz seines fehlenden medizinischen Fachwissens zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung über den weiteren Behandlungsverlauf zu befähigen. Erst dessen daraufhin konkret erteilte Einwilligung berechtigt den Arzt, eine ins Auge gefasste diagnostische oder therapeutische Behandlung vorzunehmen.
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Voigt, T. (2013). 4. Kapitel: Ärztliche Aufklärungspflichten. In: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Kölner Schriften zum Medizinrecht, vol 12. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-36115-9_4
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