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Das Erbe der Treuhandanstalt

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Einheit - Eigentum - Effizienz

Part of the book series: Bibliothek des Eigentums ((BIBLIO,volume 9))

Zusammenfassung

Wer nach dem Erbe der Treuhandanstalt fragt, muss sich auf viele Antworten einstellen. Spontan mag einem der Schuldenberg einfallen, den sie hinterlassen hat, oder der von ihr bewerkstelligte marktwirtschaftliche Umbau der DDR, oder die Wirtschafts- und Sozialstruktur der neuen Bundesländer, die aus diesem Prozess hervorging. Wer aus einem Treuhandbetrieb in die Arbeitslosigkeit oder Frührente entlassen wurde, könnte das eigene Schicksal als ein persönliches und, angesichts der Vielzahl Betroffener, kollektives Erbe der Treuhand deuten. Dort, wo aus sozialistischen Kombinatsbetrieben erfolgreiche Privatunternehmen und wachsende Beschäftigung entstanden sind, wird man auch dies der Treuhandanstalt zuschreiben. Das Erbe, das die Treuhandanstalt im politischen und administrativen System der Bundesrepublik zurück ließ, eröffnet eine weitere, darüber hinaus gehende Fragestellung. Hat sie den anfangs von vielen befürchteten zentralistischen Schub im politischen System ausgelöst, oder dem von Konsens und Interessenausgleich geprägten „rheinischen Kapitalismus“ (Albert 1991, Abelshauser 2006) den Todesstoß versetzt, oder gar zusammen mit der DDR-Wirtschaft auch gleich die im Westen lange erfolgreiche „Deutschland-AG“ abgewickelt?

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Notes

  1. 1.

    Treuhandprivatisierer zeigten sich bestürzt, als sie aus den Medien von der Bestandsgarantie für die Großbetriebe des sächsischen Chemiedreiecks erfuhren, die Bundeskanzler Kohl in einer öffentlichen Rede vor Ort gegeben hatte. Die Privatisierung der Mineralöl- und Chemieindustrie erfolgte unter starkem Einfluss des Kanzleramtes und der Gewerkschaft IG Chemie, die durch ihren Vorsitzenden Hermann Rappe im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt vertreten war. Einflussnahme und ständige Beobachtung durch das Kanzleramt, den dortigen „Aufbaustab neue Länder“ und den für den Aufbau-Ost zuständigen Staatssekretär Johannes Ludewig finden sich auch in anderen Fällen „politisierter Großprivatisierungen wie etwa der Werft- und Stahlindustrie, bei letzterer insbesondere von EKO Stahl in Eisenhüttenstadt“ (Oschmann/Raab 2002: 458), im Bergbau und in der Automobilindustrie.

  2. 2.

    Die fehlende Einheitlichkeit der Leitung und Kontrolle von Privatisierungsvorgängen ist vielfach dokumentiert worden: in Berichten des Bundesrechnungshofes, Aussagen vor dem Treuhand-Untersuchungsausschuss, zahlreichen wissenschaftlichen Abhandlungen bis hin zu Tagebuchaufzeichnungen von leitenden Mitarbeitern (Schucht, Breuel, Klamroth) der Treuhandanstalt (vgl. BR-Drs. 12/8490, 161–165; Hess 1967; Boers/Nelles/Theile 2010). Die angesichts der Aufgabenstellung nahezu unvermeidbaren Defizite werden besonders deutlich, wenn man herkömmliche Grundsätze hierarchischer Verwaltungsführung und -kontrolle als Maßstab heranzieht.

  3. 3.

    Das neo-korporatistische „Modell Deutschland“ ist nach wie vor am besten beschrieben in Katzenstein (1987; 1989, vgl. Esser et al. 1979, Czada 1998). Neben der nur gelegentlich funktionierenden Einbindung von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden in die allgemeine Wirtschaftspolitik umfasste es in seiner ursprünglichen Form Praktiken der verbandlichen Selbstregulierung und der Staat-Verbändekoordination in der Sozialpolitik sowie der Industrie- und Arbeitspolitik, Besonderheiten des Tarifvertragswesen (Tarifautonomie, Flächentarifvertrag und Lohnführerschaft einzelner Tarifbezirke), Ansätze der kooperativer Konfliktbearbeitung bei der Bewältigung von Strukturanpassungskrisen einzelner Industriezweigen und die betriebliche und überbetriebliche Mitbestimmung.

  4. 4.

    „Die Treuhandanstalt ist der Watschenmann der Nation“, der für die Bonner Politik in Berlin gerade steht, sagte Rohwedder 25.2.1991 in Berlin (zit. nach Hamburger Abendblatt Nr. 48 vom 26.02.1991, Seite 21).

  5. 5.

    Die folgenden Ausführungen folgen im Wesentlichen den Datengrundlagen und Argumentationslinien in Czada (2000).

  6. 6.

    Unter „Governance“ verstehen wir die Strukturen und Mechanismen der Koordination und des Zusammenwirkens institutioneller Akteure, wie sie in bestimmten institutionellen Zusammenhängen wie zum Beispiel auf Märkten, in Hierarchien oder in Akteursnetzwerken gegeben sind.

  7. 7.

    Die strukturpolitische Intention der Treuhandanstalt folgte Strategien der Wirtschaftsmodernisierung wie sie bereits in den 1980er Jahren im Einvernehmen von Bundesregierung, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften formuliert wurden. Im Kern handelte es sich um eine produktivitätsorientierte Hochtechnologieförderung, die den Verlust bzw. die Verlagerung arbeitsintensiver, niedrigproduktiver Arbeitsplätze in Kauf nahm und aus Sicht der Gewerkschaften eine Fortsetzung ihrer Hochlohnstrategie ermöglichen sollte (Esser et al. 1979, Czada 1998). Die sozialen Kosten des Wirtschaftsstrukturwandels wurden durch Vorruhestands- und Sozialplanregelungen auf die sozialen Sicherungssysteme abgewälzt. Die Treuhandanstalt folgte dieser bereits zur Bewältigung der Strukturkrisen in der Kohle- und Stahlindustrie angewandten Strategie (Czada 1998).

  8. 8.

    Die „Motorisierungen der Gesetzgebungsmaschine“ (Schmitt 1950: 30) entspringt dem „Zwang, die gesetzlichen Bestimmungen den schnell sich ändernden Verhältnissen anzupassen“ (ebenda: 20), deren Formulierung extra-legislativen Akteuren zu überlassen, dabei zu vereinfachen und zu beschleunigen, wodurch ständige Novellierungen unausweichlich werden. Die Treuhandanstalt war bei weitem nicht der Urheber dieser – folgt man Carl Schmitt – bereits nach dem Ende des 1. Weltkriegs einsetzenden Entwicklung (ebenda: 18). Sie verkörpert ihn nur in einer besonders folgenreichen, außergewöhnlich viele wirtschafts-, sozial- und arbeitsmarktpolitische Regelungsmaterien umfassenden Weise.

  9. 9.

    Die Ludewig-Runde tagte auf Einladung des Bundeskanzlers unter Vorsitz des wirtschaftspolitischen Kanzlerberaters und Sonderbeauftragten für den Aufbau Ost Johannes Ludewig erstmals am 13. Mai 1991 und daraufhin in mehrwöchigen, zuweilen auch kürzeren Abständen meist in der damaligen Berliner Außenstelle des Bundeskanzleramtes. Ihre Aufgabe war es, die Umsetzung der Beschlüsse zum Aufbau Ost, die in den ersten Monaten des Jahres 1991 gefallen waren, zu begleiten und wohl auch wechselseitig zu überwachen. Mit Beginn des Jahres 1992 diente die Zusammenkunft auch der Vorbereitung von regelmäßigen Gesprächen des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin. Teilnehmer der Ludewig-Runde waren das Bundeskanzleramt, die Chefs der Staatskanzleien der neuen Bundesländer sowie der Generalbevollmächtigte der Treuhandanstalt.

  10. 10.

    Interview mit Wolf Schöde am 17.6.1992.

  11. 11.

    1993 waren neben knapp 4.000 fest angestellten Mitarbeitern 908 externe Berater für die Treuhandanstalt tätig, deren Tageshonorare aufs Jahr gerechnet mit 400 Mio. DM veranschlagt wurden, 50 Mio. DM mehr als die regulären Personalkosten. Insgesamt wurden 1,34 Mrd. DM für externe, insbesondere juristische Beratungsleistungen verausgabt (BT-Drs. 14/778).

  12. 12.

    Dies geht aus Interviews hervor, die im Auftrag der „Forschergruppe Treuhandanstalt von Dietmar Rost unter Anleitung von Martin Kohli 1992 und 1993 mit leitenden Mitarbeitern der Treuhandanstalt geführt wurden (insgesamt 47) sowie weiteren Interviews des Autors im Rahmen der Forschergruppe, die als Transkript oder Audio-Mitschnitt vorliegen.

  13. 13.

    „Die Grundlage dieses Tarifvertrages war die politische Übereinstimmung der Tarifvertragsparteien, dass insbesondere die Treuhandbetriebe, die auch damals schon die Löhne nicht aus eigener Kraft zahlen konnten, dafür von der Treuhandanstalt mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden sollten“. So argumentierte der Justitiar der IG Metall, Prof. Dr. Michael Kittner in einem Gutachten gegen die mit der desolaten Wirtschaftslage begründete Kündigung der Metalltarifverträge in den Tarifbezirken der neuen Bundesländer (Handelsblatt v. 16.2.1993; Hervorhebung R.C).

  14. 14.

    Gesetz zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt (Treuhandkreditaufnahmegesetz – THAKredG) vom 3. Juli 1992 (BGBl. 1992 Teil I Seite 1190).

  15. 15.

    Dies zeigen Ergebnisse der vergleichenden Politik- und Wirtschaftsforschung ebenso wie Organisationstheorien, die die Struktur und Entwicklung von Organisationen in Abhängigkeit sowohl von ihren Zielen beziehungsweise Aufgaben (Aufgabenkontingenz) als auch spezifischen Bedingungen des Organisationsumfeldes (Umweltkontingenz) erklären.

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Czada, R. (2012). Das Erbe der Treuhandanstalt. In: Depenheuer, O., Paqué, KH. (eds) Einheit - Eigentum - Effizienz. Bibliothek des Eigentums, vol 9. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-33114-5_11

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