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Das internationale humanitäre System und seine Akteure

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Handbuch Humanitäre Hilfe

Zusammenfassung

Das aktuelle System der internationalen humanitären Hilfe hat sich stufenweise als Reaktion auf sehr verschiedene Formen humanitärer Krisen entwickelt. Es ist sehr stark fragmentiert und funktioniert weitgehend dezentralisiert. Dieses Kapitel erklärt das internationale (Nicht-)System aus einer akteurszentrierten Perspektive. Im Folgenden werden die Hauptakteure und ihre Beziehungen zueinander beschrieben. Es werden 1) die Hilfsleistungen der Bevölkerung in den Krisengebieten sowie 2) die humanitären Maßnahmen der Empfängerstaaten, 3) der Geberregierungen, insbesondere der USA und der Europäischen Union, 4) der Vereinten Nationen, 5) der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und 6) der Nichtregierungsorganisationen analysiert. Zudem werden weitere Akteure, wie z. B. Migrantenorganisationen und das Militär, und ihre unterschiedlichen Interpretationen humanitärer Hilfe vorgestellt. Im Anschluss werden die wichtigsten Akteure humanitärer Hilfe in einer Typologie miteinander verglichen und die Finanzierung des Systems dargestellt. Abschließend werden die schwache Institutionalisierung, die Instrumentalisierung humanitärer Hilfe und die Debatte über Reformmodelle beschrieben.

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Notes

  1. 1.

    Zum Begriff „humanitäre Hilfe“ siehe Kap. 2.

  2. 2.

    Das Active Learning Network for Accountability and Performance in Humanitarian Action (ALNAP) zählt zu diesem System auch bestimmte Militäreinheiten und Unternehmen: „The ‘international humanitarian system’ is defined here as the network of national and international provider agencies, donors and host-government authorities that are functionally connected to each other in the humanitarian endeavour and that share common overarching goals, norms and principles. The system also includes actors that do not have humanitarian assistance as their central mission but play important humanitarian roles, such as military and private-sector entities“ (Taylor et al. 2012, S. 8).

  3. 3.

    Für die Problematik dieser definitorischen Abgrenzung siehe Kap. 2.

  4. 4.

    Die Praxis der humanitären Hilfe weicht also – wie in Kap. 2 beschrieben – stark vom idealen Ablauf ab.

  5. 5.

    Dieser Abschnitt stützt sich auf Reinhardt (2012, S. 121–129, 241–251).

  6. 6.

    Zur Bedeutung lokaler Hilfestrukturen siehe Kap. 8.

  7. 7.

    Diese Themen werden in Kap. 9 ausführlich behandelt.

  8. 8.

    Diese Geberregierungen arbeiten in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) und ihrem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee, DAC) zusammen. Zu der wachsenden Bedeutung von „neuen“ Geberregierungen siehe Abschn. 5.6 und Kap. 6.

  9. 9.

    Vgl. Development Initiatives (July 2011, S. 12–13) und Development Initiatives (2008, S. 4).

  10. 10.

    Der Generalsekretär spielt vor allem in der Theorie eine große Rolle. In der Praxis hat er seine Verantwortlichkeiten weitgehend an den VN-Nothilfekoordinator (UN Emergency Relief Coordinator, ERC) und seine Special Representatives „im Feld“ delegiert. Diese sog. Special Representatives of the Secretary-General (SRSG) tragen offiziell die Verantwortung für die gesamte VN-Präsenz in einer Krisenregion.

  11. 11.

    Vgl. zu diesen Angaben UNHCR (2000a, S. 3) und UNHCR (June 2011, S. 83).

  12. 12.

    Bereits seit Ende der 1980er-Jahre beteiligte sich das UNHCR vermehrt auch an Repatriierungsprogrammen, wie z. B. in Zentralamerika, Kambodscha und Mosambik (Cohen und Deng 1998, S. 152).

  13. 13.

    Für die allgemeine Rolle von humanitärem Völkerrecht und den Menschenrechten bei der humanitären Hilfe siehe Kap. 4 und 12.

  14. 14.

    Vgl. dazu auch UNDP Crisis Prevention & Recovery, http://www.undp.org/cpr/how_we_do/how_we_do.shtml. Zugegriffen: 30. April 2012.

  15. 15.

    Das für humanitäre Angelegenheiten zuständige UN Executive Committee for Humanitarian Affairs (ECHA) ist einer der im Rahmen des 1997/1998 von der VN-Generalversammlung verabschiedeten Reformprogramms eingerichteten vier Exekutivausschüsse (UN IASC 2007). Das ECHA soll eine schnelle koordinierte Reaktion verschiedener Departements und Abteilungen des VN-Generalsekretariats und der VN-Hilfsorganisationen in Krisengebieten unmittelbar vor, während und nach einem Konflikt sicherstellen. Eine OCHA-Abteilung ist für die Verzahnung der Arbeit von ECHA und IASC zuständig, da eine Überschneidung der Aufgaben und der Zusammensetzung der beiden Gremien existiert.

  16. 16.

    Das 1863 gegründete Internationale Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege wurde 1876 umbenannt in „Internationales Komitee vom Roten Kreuz“; es ist nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Schweiz ein privater Verein. In den GA wird der spezielle völkerrechtliche Charakter des Mandats des IKRK definiert.

  17. 17.

    ODA = Official Development Assistance.

  18. 18.

    Zweimal erhielt eine NRO-Kampagne bzw. eine NRO den Friedensnobelpreis: 1997 wurde er an die insbesondere von NRO initiierte internationale Anti-Landminen-Kampagne (zusammen mit Jody Williams) und 1999 an die NRO MSF vergeben.

  19. 19.

    Der Global Humanitarian Assistance Report von 2009 konstatiert: „Das Ausmaß dieser Art von Hilfe [der Migranten] wird nirgendwo quantifiziert und bleibt damit unsichtbar in den Statistiken zu humanitärer Hilfe, trotz der immensen Wichtigkeit für die Rettung von Leben und für die Sicherung der Lebensgrundlagen“ (Development Initiatives 2009, S. 1) (Übers. d. Verf.).

  20. 20.

    Die in Großbritannien ansässigen NRO Islamic Relief Worldwide und Muslim Hands sind mit einem Spendenaufkommen in der Größenordnung von US$ 60 Mio. bzw. US$ 9 Mio. im Jahr 2004 Beispiele für diesen Trend (de Cordier 2009, S. 610).

  21. 21.

    Zudem haben einige dschihadistische Organisationen wie die Hamas oder die Hisbollah eigene humanitäre Flügel gebildet. Letzteres sind Beispiele für einen lokalen religiösen Humanitarismus.

  22. 22.

    Vgl. dazu Reinhardt (2012, S. 167) sowie Kap. 22.6.1.

  23. 23.

    Alternativ wird von MSF eine andere Definition von „Solidarität“ verwendet: die Bereitschaft, das Leid einer bestimmten Bevölkerung zu teilen und physisch präsent, also mit ihr „solidarisch“ zu sein. Beide Definitionen beinhalten politische Elemente. Trotzdem ist es hilfreich, eine Unterscheidung vorzunehmen zwischen der Solidarität, die das Teilen von Leid und die physische Präsenz der humanitären Organisation beschreibt, wie es von MSF häufig praktiziert wird, und der Form von Solidarität, welche die bewusste Parteinahme in einem Konflikt beschreibt.

  24. 24.

    Sollte diese Autorität prinzipienbasierte humanitäre Arbeit unmöglich machen, können Organisationen sich zurückziehen oder den Start von Programmen hinauszögern.

  25. 25.

    Auf diese Weise können sich einige humanitäre Organisationen zumindest partiell ihre Unabhängigkeit sichern.

  26. 26.

    „Without radical restructuring of the humanitarian architecture (say, by creating a central response agency or pooling donor resources into a single response fund in or out of the UN—options unpopular with both donors and UN agencies), prospects are poor for resolving the coordination conundrum in the near term“ (USAID 2002, S. 116).

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Dijkzeul, D., Reinhardt, D. (2013). Das internationale humanitäre System und seine Akteure. In: Lieser, J., Dijkzeul, D. (eds) Handbuch Humanitäre Hilfe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-32290-7_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-32290-7_5

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-642-32289-1

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