Zusammenfassung
Die Bundeswehr besteht aus den Streitkräften und der Bundeswehrverwaltung. Die Streitkräfte sind hierarchisch gegliedert und fünf Organisationsbereichen/Teilstreitkräften zu geordnet. Neben den klassischen Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine dienen ebenfalls Soldaten in einem eigenständigen Sanitätsdienst und in der Streitkräftebasis. In der Streitkräftebasis sind alle Truppenteile und Dienststellen zusammengefasst, die als Service-Provider für die klassischen Teilstreitkräfte Unterstützungsleistungen erbringen. Diese Truppenteile werden vom Streitkräfteunterstützungskommando sowie dem Streitkräfteamt geführt. Dem Streitkräfteunterstützungskommando direkt nachgeordnet sind vier Wehrbereichskommandos, von denen das Wehrbereichskommando IV – Süddeutschland auch für die territorialen Angelegenheiten in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg zuständig ist.
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Notes
- 1.
Unter dem Begriff „territoriale Angelegenheiten“ werden alle Aufgaben im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit subsumiert. Dazu gehört unter anderem die Hilfe der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen, wenn die zivilen Hilfskräfte nicht ausreichen oder wenn Fähigkeiten erforderlich werden, die nur bei den Streitkräften vorhanden sind.
- 2.
Einsatzgleiche Verpflichtungen: Einsatzgleiche Verpflichtungen resultieren aus den Zusagen der Bundesregierung, militärische Kräfte und Fähigkeiten für die NATO Responce Force (NRF) oder die European Battlegroup (EUBG) zur Verfügung zu stellen. Diese Kräfte werden, in Abhängigkeit von ihrem speziellen Auftrag, grundsätzlich wie die Einsatzkräfte für z. B. AFGHANISTAN oder das KOSOVO ausgebildet.
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Wessels, G., Bartscher, M. (2012). Wehrbereichskommando IV: Prozessanalyse zur Vorbereitung von Truppenteilen auf Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen. In: Kern, EM. (eds) Prozessmanagement individuell umgesetzt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-29781-6_3
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