Das Obduktionsrecht hat sich, wie das Leichenschaurecht, im deutschsprachigen Raum unterschiedlich entwickelt. Am Anfang stand die forensische Leichenschau für strafprozessuale Zwecke, die allgemeine ärztliche Leichenschau wurde wesentlich später eingeführt. Bis in die heutige Zeit ist jedoch eine uneinheitliche Regulierung des Leichenschau- und Obduktionsrechts in Deutschland gegeben. Seit mehr als 100 Jahren wird mittlerweile eine adäquate gesetzliche Regelung gefordert.