Zusammenfassung
Das - jedenfalls in der Entscheidungspraxis des BVerfG ein wenig im Schatten stehende - Petitionsrecht gehört zu den ältesten Rechten überhaupt. Die Möglichkeit jedes Einzelnen, den Regierenden Bitten und Beschwerden vorzutragen, findet sich schon im Mittelalter. Mangels eines ausreichenden Rechtsschutzsystems war die Möglichkeit, sich in Form einer Petition an die Obrigkeit zu wenden, häufig die einzige Chance, sein Recht durchzusetzen. Aber nicht nur für den Bürger war das Petitionsrecht wichtig: Auch die Obrigkeit hatte ein großes Interesse daran, frühzeitig zu erkennen, was das Volk (nicht) wollte, um darauf - im Zweifel auch mit Unterdrückungsmaßnahmen - reagieren zu können.
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Epping, V. (2012). Kapitel 19: Sonstige Gewährleistungen. In: Grundrechte. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-28376-5_19
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