Zusammenfassung
Im Folgenden werden zunächst kurze allgemeine Aussagen zur Kostenartenrechnung als Erfassungssystem der Kosten getroffen. Daran schließen sich spezifische Ausführungen zu logistischen Kostenarten an.
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Notes
- 1.
Weber und Weißenberger (2010, S. 315).
- 2.
So etwa bei Schweitzer und Küpper (2011, S. 78).
- 3.
Hummel und Männel (1986, S. 87).
- 4.
Typischerweise verfährt man so bei den Abschreibungen, die in der Finanzbuchhaltung häufig degressiv, in der Kostenrechnung dagegen linear angesetzt werden. Unter dem Stichwort „Harmonisierung des Rechnungswesens“ sind solche Unterschiede in den letzten Jahren aber weitgehend beseitigt worden, indem die Kostenrechnung die Abschreibungen als Grundkosten übernommen hat.
- 5.
Hier sind insbesondere kalkulatorische Zinsen auf das im Unternehmen gebundene Eigenkapital zu nennen. Diese für die Logistik so wichtige Kostenart wurde bereits im Teil 3 dieses Buches (im Abschn. 7.2.2) ausführlich diskutiert.
- 6.
Diese Aussage rekurriert auf dem typischen Vorgehen, Kostenbeträge entweder (als Einzelkosten) Produkten oder (als Gemeinkosten) Kostenstellen zuzuordnen. Für Kalkulationszwecke macht es keinen Sinn, die Einzelkosten parallel auch Kostenstellen zuzuordnen (die Materialkosten einer Rohkarosse z. B. der Kostenstelle Endmontage). Ein solches Vorgehen wäre allerdings unter Motivationsaspekten (Wirtschaftlichkeitskontrolle ) durchaus vertretbar.
- 7.
Vgl. zu den Begriffen diagnostische und interaktive Nutzung nochmals den Teil 1, Abschn. 2.2, dieses Buches.
- 8.
Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen gemäß § 255 Abschn. 1 HGB alle Kosten, „die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand ... in einen betriebsbereiten Zustand versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können“. Hierunter fallen Dienstleistungskosten ebenso wie Kosten der Nullserie, Kosten, die vor dem eigentlichen Beschaffungsakt anfallen (beispielsweise Reisekosten für den Besuch von Fachmessen), in gleicher Weise wie Kosten im Anschluss an die Anlagenauslieferung (z. B. Kosten des Einbaus einer Stetigförderanlage).
- 9.
- 10.
Das heißt nicht, dass sie auch in der Kostenstellenrechnung getrennt ausgewiesen werden müssen. Vielmehr findet dort häufig eine Zusammenfassung zu einer mit „Kapitalkosten “ bezeichneten Position statt.
- 11.
Wie im Abschnitt zur Kostenkategorienbildung (10.3) noch auszuführen, sind viele Anlagen einem Gebrauchsverschleiß ausgesetzt, der zu von der Nutzung abhängigen Kosten führen kann. Kalkulatorische Zinsen fallen aber von der Nutzung unbeeinflusst an.
- 12.
Will man trotzdem differenziertere Zuordnungen realisieren, sind entweder Standardannahmen zugrunde zu legen oder stichprobenweise Analysen vorzunehmen. Ansonsten bleibt es bei einer Art „Sammelkostenart“.
- 13.
Vgl. umfassend Riebel (1994).
- 14.
Durch die Wahl eines anderen Abschreibungsverfahrens (linear statt degressiv) und anderer Abschreibungsdauern (tatsächliche statt steuerrechtliche Standarddauer). Allerdings nimmt – wie bereits angesprochen – der Anteil der Unternehmen zu, die die Abschreibungen als Grundkosten übernehmen („Harmonisierung des Rechnungswesens“).
- 15.
Z. B. entsprechenden Bestimmungen im Handels- und Steuerrecht.
- 16.
Riebel (1994, S. 96).
- 17.
Vgl. ebenda, S. 87–95. Die Frage anteiliger Kosten für anteilige Nutzungen des gesamten durch eine Anlage repräsentierten Nutzungspotentials stellt sich dann erst in spezifischen Auswertungsrechnungen. Die Basisdaten bleiben – im Sinne eines Datenbankansatzes – unverdichtet und damit vielfältig auswertbar. Vgl. zu einem derartigen „Grundrechnungskonzept “ Riebel (1994, S. 149–175).
- 18.
Bei Männel findet sich so der Hinweis, dass ein derartiges Vorgehen bei dem die Daten Auswertenden „außerordentlich hohe Interpretationsfähigkeiten, -anstrengungen und -aufwendungen voraus[setzt]“ (Männel 1983, S. 61).
- 19.
Vgl. z. B. Riebel (1994, S. 158ff).
- 20.
Der in der Kostenrechnung gebräuchlichere Begriff ist der des Bezugsobjekt s bzw. der Bezugsgröße .
- 21.
Einer solchen kunden- und marktbezogenen Erweiterung kommt aktuell eine hohe Bedeutung zu.
- 22.
Im Beispiel der Abb. 9.5 ist dies auch der Grund für das Fehlen einer eigenständigen Logistikkostenart „Umschlagskosten “. Kosten von Dritten erbrachter Umschlagsleistungen sind bei den Transport- und den Lagerkosten ausgewiesen, da Umschlagsleistungen in aller Regel nicht getrennt von Transporten und Lagerungen erbracht werden.
- 23.
Vgl. zur Problematik der Kostenschlüsselung – als vehementesten Kritiker – Riebel (1994), als quasi roter Faden durch alle Beiträge seines Buches.
- 24.
Vgl. zur grundsätzlichen Unterscheidung von Logistikkostenarten auch nochmals Abb. 9.2.
- 25.
Damit wird dann pro Anlagenstammsatz eine Kostenart erzeugt. Dieses Vorgehen ist in der Praxis durchaus nicht unbekannt. Im Abschn. 2.6. im ersten Teil des Buches wurde auf eine empirische Studie verwiesen, in der eine Maximalzahl von 3.000 Kostenarten für ein Unternehmen festgestellt wurde. Ein Grund für diese Zahl ist die Differenzierung innerhalb der Anlagenkosten.
Literatur
Hummel S, Männel W (1986) Kostenrechnung 1: Grundlagen, Aufbau und Anwendung, 4. Aufl. Gabler, Wiesbaden
Kilger W, Pampel J, Vikas K (2007) Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, 12. Aufl. Gabler, Wiesbaden
Männel W (1983) Grundkonzeption einer entscheidungsorientierten Erlösrechnung. Krp 27:55–70
Plaut, HG (1984) Grenzplankosten- und Deckungsbeitragsrechnung als modernes Kostenrechnungssystem. Krp 28:20–26, 67–72
Riebel P (1994) Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung. Grundfragen einer markt- und entscheidungsorientierten Unternehmensrechnung, 7. Aufl. Gabler, Wiesbaden
Schweitzer M, Küpper H-U (2011) Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, 10. Aufl. Vahlen, München
Weber J, Weißenberger BE (2010) Einführung in das Rechnungswesen. Bilanzierung und Kostenrechnung, 8. Aufl. Schäffer-Poeschel, Stuttgart
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Weber, J. (2012). Erfassung der Logistikkosten in der Kostenartenrechnung. In: Logistikkostenrechnung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-25173-3_9
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