Zusammenfassung
Das Gemeinsame dieses Abschnitts ist das wirtschaftende Entscheiden und Handeln unter Unsicherheit und mit Risiken. Das Trennende hingegen sind die beiden Kategorien der ökonomischen Einheiten. Daraus ergeben sich die drei Abschnitte 21 bis 23: Getrennt behandelt wird das Wirtschaften in den beiden Institutionen „Haushalt“ und „Unternehmung“ und dann für beide gemeinsam die Risiken.
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Literatur
Dementsprechend die Bezeichnungen „Haushaltswirtschaft“ oder „Haushaltsökonomik“ als Fachdisziplin der umfassenden „Haushaltswissenschaft“.
Ausführlicher Lehmann (ZfbF 1989).
Vgl. R. von Schweitzer (1991) und für Fortgeschrittene Seel (1991).
M. Schweitzer (in: Bea/Dichtl/Schweitzer 1997, S. 28-41) bezeichnet den Haushalt als „Betrieb der Eigenbedarfsdeckung“. Lehmer (1993) übernimmt den Ausdruck „kleine Fabrik“, der bereits den Bereich der Leistungserstellung unzutreffend versteht und die anderen Bereiche des Wirtschaftens im Haushalt nicht berücksichtigt.
Zum Angebot von Arbeit und Kapital im Rahmen der Theorie des Haushalts vgl. z.B. Luckenbach (1975).
Zur finanzwirtschaftlichen Seite der Haushaltswirtschaft vgl. Schmölders (1969).
Von Zameck (1997) behandelt zwar „Ehepaarmodelle“ (S. 59-71), jedoch keine Wirtschaftsgemeinschaften mit Kindern.
Eine Übersicht gibt z.B. Steffens/Boland-Mayat (1994).
Vgl. von Zameck (1997) S. 29.
Vgl. Tschammer-Osten (1973).
Vgl. zuletzt Otto Lendle, Die Söldner des Kyros, Darmstadt 1999.
Vgl. Tschammer-Osten (1973) S. 19-21; R. von Schweitzer (1991) S. 51-53.
Vgl. z.B. Methfessel (1994).
Als Aspekt angesprochen bei Bouffier (1950) S. 6.
„Wir pflügen und wir streuen den Samen auf das Land, doch Wachstum und Gedeihen liegt nicht in unsrer Hand.“ Matthias Claudius (1740-1815).
Das ist anders bei den „durchgehenden Dienstleistungen“ eines Rechtsanwaltes oder Arztes in bezug auf seine Praxis (= seine Betriebswirtschaft) oder eines Handwerksmeisters, der Reparaturen durchführt. Aus ökonomischer Sicht ist jedoch auch hier die dienstleistende Person der Erfüllungsgehilfe der Betriebswirtschaft. Auf Rechnung der Betriebswirtschaft besorgt sie das Geschäft für den Auftraggeber/für den Kunden; vgl. Abschnitt 53.3.
Vgl. z.B. Loitlsberger (2000) S. 3-6.
Sie fehlen in der Literatur, wenn diese versucht, Betrieb, Betriebswirtschaft, Unternehmung, Erwerbswirtschaften und Gewinnerzielung zu kennzeichnen und abzugrenzen — deshalb naheliegenderweise ohne überzeugende Ergebnisse, vgl. z.B. nur Wöhe (2000) S. 2-4.
Dazu ausführlich Lehmann/Moog (1996) S. 395-410 und im Lehrbuch zur Finanzbuchhaltung U. Müller (2001), Abschnitt 20.
Die Rechtsbereiche (1) bis (3) faßt Schünemann (1998) S. 13-16 unter der Bezeichnung „Wirtschaftsprivatrecht“ zusammen.
Allerdings ist „Bd. 3: Leistungsprozeß“ der „Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre“ von Bea/Dichtl/Schweitzer (1996) unrichtig bezeichnet, weil auch der Finanzprozeß behandelt wird.
Mit dieser Folgerichtigkeit für die Finanzbuchhaltung U. Müller (2001) 2. und 3. Teil.
Diese Abfolge „rückwärts“ findet sich nur bei Göppl/Zoller, Bd. 1 (1988), jedoch ohne irgendeine Erklärung.
Vgl. zuletzt Eisele, HWU 2002, Sp. 221-226.
Zuletzt Lehmann, HWU 2002, Stichwort „Erfolgsermittlung“.
Riebel (1994, „Fragwürdigkeit des Verursachungsprinzips“) S. 67-79, Erstveröffentlichung 1969.
Vgl. le Coutre (1933) S. 422-427. Auf diese Weise kann von der Deutung der Bilanzbestände her — als zum Stichtag gebundenes Kapital — erklärt werden, warum vorausgehend in der Finanzbuchhaltung die Beträge der Anschaffungspreise verbucht werden. Dieser zentrale Punkt ist eine Schwachstelle der Literatur zu den Bilanztheorien.
Vgl. so bereits Rieger (1928) S. 6-12. Seine Bezeichungen schwanken allerdings zwischen Tauschen und Geldwirtschaft (S. 183: „Wir leben in einer Geldwirtschaft“.). Deutlich wird jedoch, daß die fallweise Relation zwischen zwei Gütern und das Bilden von Marktpreisen für eine Mehrzahl gleicher Produkte und für eine Mehrzahl von Nachfragern nicht vergleichbar sind. Die Existenz der Währung ist somit nicht nur die technische Voraussetzung (S. 9), sondern darüber hinaus ein Einflußfaktor der Preisbildung.
Vgl. so z.B. Güth (1996) oder D. Schneider (1997) S. 321-325. Eine mit den Entgeltausgaben verbundene Mikrotheorie findet sich hingegen bei von Stackeiberg (1951). Dem folgte der Verfasser und verknüpfte bereits in seiner Dissertation (1975) den Güterzugang mit dem Geldabgang zur Grundlage der Haushaltstheorie. Auf diese Weise ließ sich zeigen, daß (1) die Nachfragefunktion des Haushalts nach einem Gut von seinem Budget abhängig ist, daß (2) die üblichen Indifferenzkurven bei Preisänderungen von den Preisen abhängig sind, daß (3) Wert des Gutes und Preis für das Gut naheliegenderweise zweierlei sind und daß dementsprechend (4) die Zeitpräferenz mit dem Zeitpunkt des Nutzens aus der Verwendung des Gutes verbunden ist, während der Zinssatz mit dem Entgeltbetrag und dem Zeitpunkt seiner Zahlung verknüpft ist; vgl. Lehmann (1975) S. 183-186, S. 198-206, S. 28-38, sowie S. 99 ff., S. 139 ff. undS. 168 ff.
So H.-D. Deppe(1989)S. V.
Romanfigur und Roman (1859) von Iwan Gontscharow (1812-1891).
Wenn wir den Spaziergang durch den Erwerb einer Aktie ersetzen und für den Regen das Sinken des Börsenkurses, dann sind die möglichen Entscheidungs-Konstellationen (1) bis (3) sogleich ein ökonomisches Entscheidungsproblem geworden. Der „Erwerb einer Aktie“ paßt jedoch nicht für die nachfolgende Überlegungen (a) bis (c).
Der Vergleich berücksichtigt nicht die Sozialversicherungen infolge des Arbeitsverhältnisses bzw. die privaten Versicherungen bei selbständiger Berufstätigkeit.
Den Einkommensteuer-Beträgen liegt die Splittung-Tabelle für 2002 zugrunde, BStBl. I, 2001, S. 635 (S. 648 ff.).
Dem Betrag der Einkommensteuer liegen die Angaben zugrunde: verheiratet, seine Ehefrau erzielt derzeit kein pagatorisches Einkommen, kein Kind. Von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag wurde abgesehen.
...so daß erst die Beendigung des Bäckereigeschäfts den Gewinn bringt! Vgl. die tiefsinnige Argumentation in der Novelle „Rothschilds Geige“ von Anton Tschechow (1860-1904).
Ausführlicher dazu Lehmann u.a. (1997) S. 54-65.
Aus dem Gedicht „Entschluß“ (1814) von Joseph von Eichendorff (1788-1857).
Vernetzung bei gleichzeitiger Trennung in „vor der Entscheidung“ und „nach der Entscheidung“ haben wir bereits zur Kennzeichnung des Verhältnisses von Investitionsrechnen und Planungsrechnen (= kurzfristiges entscheidungsbezogenes Rechnen) verwendet; vgl. Lehmann/Moog (1996) S. 41-47.
Ausführlicher Lehmann/Moog (1996) S. 60-66. Es kennzeichnet das übliche Denken in Zuständen, wenn M. Schmidt die Anpassungsfähigkeit mit der Bestandssicherung verbindet, während die Störung des geplanten Handlungsvollzuges der Ausgangspunkt ist; vgl. M. Schmidt (1987) S. 47 ff.
Hinweis: Entscheidungsrisiken und die Auswahl-Entscheidung gehören der alternativen Betrachtungsweise zu, während die Handlungsrisiken und die Anpassungs-Entscheidung der sukzessiven Betrachtungsweise zugehören; vgl. dazu Lehmann/Moog (1996) S. 462-72.
Vgl. z.B. Wöhe (20. Aufl. 2000) S. 157 f. (Stichwort „Entscheidungsregeln“); Bea/Dichtl/Schweitzer, Bd. I (7. Aufl. 1997) S. 395-401; Bamberg/Coenenberg 9. Aufl. 1996) S. 17, 66, 105.
Vgl. z.B. Bamberg, HWU 2000, Stichwort „Unsicherheitstheorie“.
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Lehmann, M. (2003). Das Wirtschaften in den Einzelwirtschaften. In: Absatzwirtschaft. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-18239-6_3
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