Zusammenfassung
Die Sorgfalt als standardisiertes Verhalten geht zurück auf den „standard of care“ des englischen Rechts. Gebräuchlich war der Standard in der Form des „Königs-Standards“, wonach im Namen/Zeichen (Standarte) des Königs festgelegte Normen als maßgebend betrachtet wurden. In seiner ältesten und ursprünglichsten Bedeutung handelte es sich um ein deutlich sichtbares Zeichen, welches den Sammelpunkt für Soldaten angeben sollte. Von der „unbezweifelbaren Autorität“ des Standards ist man heute zugunsten eines beweglicheren abgerückt. Jeder Standard ist ein dynamischer Mindeststandard, dem auferlegt wird, sich an Umstände und Gefahren fortwährend anzupassen. Der medizinische Standard setzt sich zusammen aus der wissenschaftlichen Erkenntnis, der ärztlichen Erfahrung und der professionellen Akzeptanz. Ihm kommt daher zugleich eine qualitätssichernde Funktion zu. Die Einhaltung des Standards korrespondiert nach heutigem Verständnis mit der Einhaltung der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ i. S. d § 276 Abs. 2 BGB. Ihm kommt daher auch die Funktion einer Objektivierung im Haftungsbereich zu. Der Standard wechselt freilich – ähnlich wie im Spiel der Gezeiten – ständig seine Verlaufsrichtung; allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass er vorwärts kommen und nur unwillig zurücktreten möchte. So ist auch im Begriff der Wissenschaft eingeschlossen, dass sie fortschreiten muss. Aufgabe der wissenschaftlichen Forschung ist es, den Stand hinter sich zu lassen, um einen neuen Standard zu finden.
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Vogeler, M. (2011). Erstes Kapitel: Ethik-Kommissionen und Standards der medizinischen Forschung. In: Ethik-Kommissionen - Grundlagen, Haftung und Standards. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17950-1_2
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