Zusammenfassung
Ist bislang die symbolische und begriffliche Ebene des Gesetzes in den Fokus genommen worden, so wird nun auf dem Weg zur automatisierten Rechtsfolgenermittlung der eigentliche Subsumtionsvorgang betrachtet. Dazu wird zunächst arbeitshypothetisch die Subsumtion im engeren Sinne als Akt der domänenübergreifenden Kommunikation verstanden. Domänenübergreifend ist die Kommunikation deshalb, weil durch die Subsumtion die Rechtsdomäne und die Sachverhaltsdomäne aufeinander abgebildet werden müssen. Die Begründung dieser These sowie die Ableitung von Folgerungen für ein formales Äquivalent sind Gegenstand dieses Kapitels.
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Notes
- 1.
Vgl. [38]
- 2.
Eine Beschreibung dieser beiden Positionen und Auseinandersetzung der beiden Vertreter findet sich in [39]
- 3.
Man stelle sich hier beispielsweise den Verfasser und den Leser eines Dokuments vor, denn andere Kommunikationskanäle wie Betonung, Gestik, und Mimik sollen hier nicht betrachtet werden.
- 4.
Beispielsweise werden Daten von Verstorbenen deshalb nicht unmittelbar durch das Datenschutzrecht geschützt, weil der Verstorbene nicht als Person gilt. Vgl. [71] § 3 Rn. 12
- 5.
Vgl. [33] S. 211
- 6.
Auch hier kommt wieder der Zusammenhang zwischen der Symbolik und dem Denken ins Spiel, den de Sassaure mit den beiden Seiten eines Blattes Papier umschrieben hatte. Das Symbolisieren von Dingen ermöglicht erst den Diskurs darüber. In diesem Fall wird das Blatt aber im übertragenen Sinne nur von einem Teil, einer abgeschlossenen Gruppe zerschnitten, vgl. Abschn. 6.1.1.
- 7.
Beispielsweise sind Symbole wie DSL oder ISDN inzwischen alltäglich, aber der zugehörige Begriff der Allgemeinheit ist erheblich unpräziser als der des Experten.
- 8.
Aus [31] Stichwort Bäume, Botanik
- 9.
Aus [127] S. 260 unten
- 10.
Andere Beispiele in der Informatik sind die Begriffe zu „Stapel“ bzw. „Schlange“, die ebenfalls auf einer solchen höchst abstrakten Ähnlichkeit beruhen.
- 11.
Vgl. [30] Chapter 3
- 12.
Vgl. [27]
- 13.
Vgl. beispielsweise [82]
- 14.
Auch Datenbanken unterstützen solche Aufgaben, denn beispielsweise ist der Kundendeckungsbeitrag oder der Quartalsgewinn in betriebswirtschaftlicher Software durch Kombination von vorhandenem gewonnene neue Information.
- 15.
Ein Beispiel ist die Normalisierung von Datenbanken. Darunter wird in der relationalen Datenbankentwicklung die Vermeidung von Redundanzen und daraus resultierenden Inkonsistenzen verstanden (vgl. [47] Kapitel 12, 13). Diese wird in der Praxis jedoch meist nur soweit durchgeführt, wie die erzielte Verbesserung den Zusatzaufwand rechtfertigt.
- 16.
Das Vermitteln von implizitem Wissen ist jedoch höchstens durch Zeigen und Nachahmung (vgl. Abb. 6.6 zur Wissenstransformation auf Seite ) möglich.
- 17.
Beispielsweise aus personenbezogene Daten durch Abstraktion Einzelangaben (vgl. § 3 Abs. 1 BDSG).
- 18.
Vgl. [109] S. 421
- 19.
Vgl. [109] S. 423
- 20.
Vgl. [109] S. 439
- 21.
Zu den Theorien vgl. [128] S. 12 ff.
- 22.
Vgl. [201] S. 50
- 23.
Dieser Sonderfall wird im nachfolgenden Abschnitt diskutiert.
- 24.
Vgl. [201] S. 50
- 25.
Zum Typenbegriff siehe Abschn. 6.3.2.1
- 26.
Vgl. [201] S. 52
- 27.
Vgl. [201] S. 73
- 28.
Vgl. [201] S. 79
- 29.
So wären die Klassen Baum \({}_{\texttt{Botanik}}\) und Baum \({}_{\texttt{Informatik}}\) disjunkt, denn diese haben weder hinsichtlich der Realweltphänomene noch der Begriffe etwas gemein.
- 30.
Vgl. [119] S. 610
- 31.
Siehe auch [182]
- 32.
Überlappungen, sowie Ober- und Unterbegriffsrelationen lassen sich ebenso aufdecken.
- 33.
Im Extremfall müssen für Ontologien mit \(m\) bzw. \(n\) Begriffen \(n\times m\) Definitionen gefunden, verallgemeinert und Vergleiche angestellt werden.
- 34.
Vgl. beispielsweise [37]
- 35.
Das Vorgehen ist mit der Analyse der grammatikalischen Struktur in der natürlichen Sprache vergleichbar. Hat ein unbekanntes Symbol beispielsweise die grammatikalische Form eines Adjektivs so kann hieraus auf eine Zuweisung einer Eigenschaft geschlossen werden.
- 36.
Ist bekannt dass beispielsweise die Klassen Bauwerk und Gebäude dasselbe modellieren, so grenzt das auch die möglichen Entsprechungen für damit verbundenes deutlich ein, denn die Entsprechungen für Attribute und Relationen von Bauwerk sind in der anderen Ontologie sofern vorhanden, mit Gebäude verbunden. Das gleiche gilt für deren Ober- und Unterklassen.
- 37.
Sofern dies für beide Ausgangsontologien möglich ist, ergäbe sich mittelbar der in Abschn. 7.6.3 beschriebene Fall ().
- 38.
Werden externe Quellen benutzt, so überträgt sich dieser Maßstab auf die Quellen.
- 39.
Wenn in beiden Ontologien konsequent alle messbaren Eigenschaften wie in Abb. 6.12 (vgl. Seite ) dargestellt sind, so kann sich die Suche nach einer solchen auf dieses Muster beschränken.
- 40.
Beispielsweise ist die Entsprechung einer rigiden Klasse in der anderen Ontologie ebenso rigide.
- 41.
Das theoretische Fundament zu dieser Aussage findet sich in [78]
- 42.
Im Beispiel Baum \({}_{\texttt{Informatik}}\) und Baum \({}_{\texttt{Botanik}}\) lässt sich zwar die Disjunktion unmittelbar feststellen, weil sie von unterschiedlichen Oberklassen der Grundlagenontologie abgeleitet sind, aber in Fällen, in denen die betroffenen Begriffe sich näher stehen, ist dieses oft nicht möglich, weil das Unterscheidungsmerkmal durch die Abstraktion eliminiert wurde.
- 43.
Vgl. § 1 Abs. 1 BDSG.
- 44.
Beispielsweise wird dem Symbol Land in der natürlichen Sprache zum einen eine geografische zum anderen eine politische Dimension zugeordnet.
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Raabe, O., Wacker, R., Oberle, D., Baumann, C., Funk, C. (2012). Kommunikation. In: Recht ex machina. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17671-5_7
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