Zusammenfassung
Das Berufsethos der Ärzteschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Ärztinnen und Ärzte nehmen in vielen Ländern beispielsweise Abtreibungen, also Tötungshandlungen, vor. Ärzte sind an der Forschung an menschlichen Keimen beteiligt, bei der optischen und genetischen Präimplantationsdiagnostik ebenso wie bei der Pränataldiagnostik tätig. Dennoch gibt es eine entscheidende sich durchtragende Konstante: Das ärztliche Handeln gilt dem Wohl des Patienten. Abtreibungen werden damit gerechtfertigt, dass man entweder davon ausgeht, dass den Embryonen und Föten keine Menschenwürde zukommt, sie also nicht im moralischen Sinn als Menschen verstanden werden, oder weil man das Wohl der Frau über das Wohl des Kindes stellt. Ähnlich verhält es sich mit der Forschung an menschlichen Zellen, die aus der Blastozyste gewonnen werden. Diese Forschung soll dem Wohl von Patienten dienen. Im Folgenden wird untersucht, inwieweit die Wandlungen in der ärztlichen und rechtlichen Bewertung von Konfliktfällen am Lebensanfang durch das ethische Prinzip der Menschenwürde strukturiert werden.
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Knoepffler, N. (2004). Konfliktfälle am Lebensanfang. In: Menschenwürde in der Bioethik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17136-9_4
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