Zusammenfassung
Die bisherige Untersuchung hat gezeigt, dass die rein tatsächlich bestehenden Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Haftungsrecht für fehlerhafte Arzneimittel und Medizinprodukte hinsichtlich der Anzahl der Schadensersatzklagen und der Höhe der zugesprochenen Schadensersatzsummen letztlich nicht in der materiell-rechtlichen und beweisrechtlichen Ausgestaltung der jeweiligen Haftungssysteme begründet sind. Grundsätzlich können daher die aus den US-amerikanischen Regelungen gewonnenen Erkenntnisse nicht für die besondere Problemstellung und Fortentwicklung des deutsche Haftungsrechts für fehlerhafte Arzneimittel und Medizinprodukte herangezogen werden. Es bleibt jedoch zu klären, ob zwei Aspekte des US-amerikanischen Rechts zumindest in ihren Ansätzen Eingang in das deutsche Recht finden könnten: Die Beschreibung besonderer Untersuchungsmethoden in Fachinformationen sowie die Einführung eines einheitlichen Sonderhaftungstatbestandes für fehlerhafte Arzneimittel und Medizinprodukte.
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Jenke, N. (2004). Schlussfolgerungen für das deutsche Recht. In: Haftung für fehlerhafte Arzneimittel und Medizinprodukte. MedR Schriftenreihe Medizinrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17110-9_15
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-17110-9_15
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