Zusammenfassung
Unternehmen der Gesundheitsindustrie können jederzeit zu den unmittelbar Betroffenen eines Korruptionsstrafverfahrens werden. Das Verfahren läuft in etwa wie folgt ab: Eines Morgens kommen an der Pforte des Unternehmens zwei VW Transporter an. Den Fahrzeugen entsteigen zwei Staatsanwälte, diverse Polizisten und Computerspezialisten. Nach Eröffnung des Durchsuchungsbeschlusses verteilen sie sich über das gesamte Unternehmen und beschlagnahmen mehrere Umzugskisten mit Unterlagen. Dabei ergibt sich aus dem Durchsuchungsbeschluss manchmal nur, dass sich der Korruptionsverdacht nicht einmal gegen das Unternehmen richtet, denn es werden nur Unterlagen vermutet, die für das Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind.
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Daum, V. (2004). Drittmittelvergabe aus Sicht der Industrie. In: Tag, B., Tröger, J., Taupitz, J. (eds) Drittmitteleinwerbung — Strafbare Dienstpflicht?. Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, vol 20. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17055-3_2
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