Zusammenfassung
Die für die deutsche Verfassungsordnung als Strukturprinzipien der Kompetenzordnung herausgearbeiteten Grundsätze der Offenheit und der Dezentralität der Aufgabenzuweisung lassen sich auch in den Verfassungsordnungen der anderen Mitgliedstaaten finden. Sie treten allerdings nicht in allen Staaten in einem vergleichbaren Umfang und mit einer vergleichbaren verfassungsrechtlichen Bedeutung auf. Insofern ergibt sich aus dem folgenden rechtsvergleichenden Überblick kein einheitliches Bild. Gleichwohl lassen sich gemeinsame Grundstrukturen der Aufgabenzuweisung und Kompetenzverteilung in vielen, wenn auch nicht in allen, Verfassungsordnungen der Mitgliedstaaten nachweisen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die entsprechenden Regelungen in einigen Mitgliedstaaten auf Reformen und Verfassungsänderungen der jüngsten Zeit beruhen. Daher werden erst die kommenden Jahre zeigen können, ob die im Folgenden zu zeigende Konvergenz von Dauer sein wird. Wie bereits im ersten Teil kann die Untersuchung der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen nur anhand einiger typischer Beispiele erfolgen.
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Krajewski, M. (2011). Kompetenzzuweisungen in anderen Mitgliedstaaten. In: Grundstrukturen des Rechts öffentlicher Dienstleistungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-16855-0_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-16855-0_10
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