Zusammenfassung
Bei Erneuerungen ist das Gebäude häufig bewohnt. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die vorhandenen Bewohner nach Abschluss der Arbeiten in ihren Wohnungen bleiben oder ob das Gebäude freigezogen und nach der Erneuerung neu vermietet wird.
Ob das Gebäude von seinen Mietern akzeptiert wird, hängt auch von dessen sozialer Qualität ab. Es ist deshalb zu prüfen, ob sich das Gebäude auch nach der Erneuerung noch von der Größe, äußeren Gestaltung und Mieterschaft in das Wohnumfeld einfügt. Um die Langlebigkeit zu steigern, sollte das Gebäude so umgebaut werden, dass sich die Nutzung später mit möglichst wenig Aufwand ändern lässt. Bei der Festlegung des Nutzerbedarfs ist zu klären, welche speziellen Anforderungen an das Gebäude gestellt werden.
Die Entwicklungen im Wohnungsbau haben nicht nur Auswirkungen auf die Gebäude, sondern auch auf den städtebaulichen Kontext. Bei der Erneuerung muss das Gebäude deshalb in eine funktionierende Stadtstruktur eingebettet und das Wohnumfeld entsprechend gestaltet werden.
Der Nutzer muss in die Erneuerung mit einbezogen werden, weil sein Verhalten großen Einfluss auf den Energie- und Wasserverbrauch sowie das Abfallaufkommen hat.
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Notes
- 1.
Die Abwohndauer beträgt jeweils vier Jahre für Aufwendungen in Höhe einer Jahresmiete, wobei mindestens fünf und maximal 15 Jahre als Grenzwerte festgelegt sind.
- 2.
Nach DIN 18025 Teil 2 müssen Hauseingangs-, Wohnungseingangs- und Fahrschachttüren eine lichte Breite von 90 cm und alle anderen Türen eine lichte Breite von 80 cm haben.
- 3.
zum Beispiel 90 cm tief vor Möbeln, 120 cm breit entlang der Längsseite eines Bettes, zwischen Innenwänden und vor Kücheneinrichtungen sowie 120 cm breit und 120 cm tief vor Einrichtungen im Sanitärbereich und im schwellenlos begehbaren Duschbereich.
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Streck, S. (2011). Wohnqualität. In: Wohngebäudeerneuerung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-16839-0_5
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