Zusammenfassung
W führte an einem Hausgrundstück des M verschiedene Modernisierungsarbeiten durch. M ließ sich beim Vertragsschluss durch das Einzelunternehmen I-Immobilien (I) vertreten. I ließ durch W – wie auch schon bei zehn anderweitigen Bauprojekten für M – Reparaturen am Dach des Hauses ausführen. Die Begleichung dieser Reparaturrechnung lehnte M unter dem Hinweis darauf ab, dass er I – was zutrifft – nur zur Modernisierung der Wohn- und Geschäftsräume beauftragt hatte. W nimmt daraufhin I in Anspruch. I wendet ein, dass es dem nur wenige Straßen weiter wohnenden M hätte auffallen müssen, dass am Dach des Hauses gearbeitet wird. Jedenfalls könne es nicht zu ihren Lasten gehen, dass der M – was ebenfalls zutrifft – entgegen der ursprünglichen Vereinbarung mit I keine wöchentlichen Baubesprechungen durchgeführt habe. M entgegnet, er habe durch sein Verhalten keinesfalls den Eindruck erwecken wollen, die I zur Beauftragung des W mit den Reparaturen am Dach bevollmächtigen zu wollen; jedenfalls fechte er eine entsprechende Verpflichtung an. Hat W gegen I und/oder gegen M einen Anspruch auf Zahlung des Werklohns?
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
Copyright information
© 2010 Springer - Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Säcker, F., Mohr, J. (2010). Fall 20. In: Fallsammlung zum BGB Allgemeiner Teil. Juristische ExamensKlausuren. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-14811-8_21
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-14811-8_21
Published:
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-14810-1
Online ISBN: 978-3-642-14811-8
eBook Packages: Humanities, Social Science (German Language)