Zusammenfassung
Die moderne Industrieproduktion bringt für den Konsumenten Nutzen und Gefahren. Arzneimittel können Nebenwirkungen haben, die ihre Nutzungen relativieren, Autos können zu tödlichen Waffen werden. Selbst alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Limonadenflaschen können zum gefährlichen Gegenstand werden, wenn sich der Inhalt bei hohen sommerlichen Temperaturen erwärmt und der entstehende Überdruck die Flasche explodieren lässt. Manche Gegenstände sind gar gezielt gefährlich für den Nutzer, wie etwa Zigaretten, die Krebsrisiken erzeugen, oder stark zuckerhaltige Getränke, die Diabeteskrankheiten auslösen. Die Gefahren kulminieren bei demjenigen, der die Produkte nicht nur lagert und handelt, sondern sie benutzt, also beim Konsumenten. Er trägt die Gefahr von Schäden für Leib und Leben sowie sein sonstiges Vermögen. Bereits die ersten Verbraucherschutzinitiativen sprachen daher (untechnisch) von einem Recht des Endnutzers auf Sicherheit, insbesondere ein Recht darauf, vor dem Vertrieb von Produkten geschützt zu werden, die riskant für Leben oder Gesundheit sind. Flankiert wird es durch ein Recht des Verbrauchers auf Information und Aufklärung von den Produkten ausgehenden Gefahren.
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Grunewald, B., Peifer, KN. (2010). Verbraucherschutz bei fehlerhaften Produkten. In: Verbraucherschutz im Zivilrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-14421-9_10
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